Die
Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag
Sachsen-Anhalt
Die Linkspartei.PDS: Nachträgliche Sicherungsverwahrung
bleibt auch nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes mehr als
zweifelhaft
Zur Entscheidung der Karlsruher Richter zur
nachträglichen Sicherheitsverwahrung erklärt die rechtspol. Sprecherin der
Fraktion Gudrun Tiedge, Mitglied des Kompetenzteams der Linkspartei.PDS zur
Landtagswahl:
"Der Schritt der Karlsruher Richter bleibt
halbherzig, strengere Kriterien für eine nachträgliche
Sicherheitsverwahrung beseitigen die Zweifelhaftigkeit der Maßnahme selbst
nicht.
Eine Freiheitsstrafe ist bereits an sich einer der
gravierendsten Eingriffe in eines der entscheidenden Grundrechte - das auf
persönliche Freiheit - überhaupt. Die
nachträgliche Sicherheitsverwahrung verschärft die Problematik
entscheidend weiter. Solange sie nicht Bestandteil eines Strafverfahrens ist,
bleibt die Maßnahme rechtlich fragwürdig.
Die Linkspartei.PDS nimmt
die verständlichen Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern nach konsequenter
Bestrafung von Tätern sowie nach einem wirksamen Schutz vor künftigen Verbrechen
sehr ernst. Die geltenden gesetzlichen Regelungen zur
Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) sind aus unserer Sicht bei konsequenter
Umsetzung hinreichend.
Die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden
Maßnahme muss weiterhin Bestandteil des Strafverfahrens aufgrund einer
konkreten Anlasstat bleiben.
Die Linkspartei.PDS fordert die Erarbeitung
von wirksamen Konzepten für den Opferschutz als wichtige Voraussetzung für
"Mehr Sicherheit" für Bürgerinnen und Bürger. Durch härtere Strafen allein wird
den Opfern nicht mehr Gerechtigkeit zuteil."
Magdeburg, 2. Februar 2006
+++
Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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