PDS-Landtagsfraktion
PDS begrüßt Straßburger Urteil
zu Bodenreform - Auffassung der PDS bestätigt
Zum Urteil des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
(EGMR) zur Klage von
Alteigentümern erklärt der agrarpol. Sprecher der Fraktion Hans-Jörg
Krause:
"Die
PDS-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte (EGMR), wonach Alteigentümer, die im Zuge der Bodenreform in der
damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden, keinen Anspruch auf
Rückgabe der Ländereien oder Ausgleichsleistungen haben.
Nach der Entscheidung des EGMR im vergangenen Jahr,
dass Enteignungen ehemaliger DDR-Bürger von Grund und Boden, der aus der
Bodenreform stammt, rechtswidrig sind, bestätigt das Straßburger Gericht heute
erneut die Auffassung der PDS.
Die Ergebnisse
der Bodenreform sollten jetzt endlich auch von der Bundesregierung ohne
Wenn und Aber akzeptiert werden. Es wäre nur folgerichtig, wenn die
Bundesregierung ihren Einspruch gegen das Urteil der Straßburger Richter
zugunsten der Bodenreform-Erben zurückzieht.
Damit würde im
ländlichen Raum endlich Rechtsfrieden einziehen."
Magdeburg, 30. März 2005
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga
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