Die Linkspartei.PDS:
Nutzung von LKW-Mautdaten schafft „gläsernen Autofahrer“
Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass die Bundesregierung die
Weitergabe von Maut-Daten an Ermittlungsbehörden zum Zwecke der Strafverfolgung
und Terrorabwehr ermöglichen will. Unter anderem Bayerns Innenminister
Beckstein sowie der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag
Bosbach verlangen, dass im Maut-Gesetz festgeschriebene Verbot zur Datennutzung
zu lockern, um Kriminalität besser bekämpfen zu können. Dazu
erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun
Tiedge:
„Der Einsatz von Mautdaten zur Strafverfolgung ist verfassungsrechtlich
äußerst bedenklich und stellt einen klaren Verstoß gegen
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger
dar. Danach ist der Einzelne grundsätzlich selbst befugt, über
die Preisgabe und Verwertung seiner persönlichen Daten zu entscheiden.
Mit Einführung des Mautsystems wurde gesetzlich unmissverständlich
geregelt, dass dieses Überwachungssystem ausschließlich zur
Mauterhebung und damit nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden darf.
Darauf müssen sich die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft
verlassen können.
Am fundamentalen Grundsatz des Datenschutzes - der strikten Zweckbindung
erhobener Daten - darf weiterhin nicht gerüttelt werden, rechtsstaatliche
Grundsätze müssen erhalten bleiben. Konkrete bedauerliche Einzelfälle
rechtfertigen aus unserer Sicht auch nicht die Errichtung einer zusätzlichen
universellen Überwachungsstruktur.
Die Linkspartei.PDS lehnt aus diesem Grund eine geplante Zweckentfremdung
der Mautdaten strikt ab. Die Überwachung von zunächst unverdächtigen
Bürgerinnen und Bürger muss von vorn herein unterbunden werden.
Die Linkspartei.PDS fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene
gegen eine geplante Gesetzesänderung zu wenden.“