Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt

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Die Linkspartei.PDS: Richtlinie zum Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht ausreichend - längere Bedenkzeit für Opfer einräumen
 

Zum
Erlass des Innenminister zum Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erklärt die familien-, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:
 
„Ich begrüße zunächst den Vorstoß des Innenministers. Er hat das zeitliche Problem erkannt und handelt sofort. Sein Erlass bietet aus meiner Sicht jedoch nicht ausreichend Schutz für die Opfer.
Die am 20. Juli 2006 auf Antrag der Linkspartei.PDS durchgeführte Anhörung im Ausschuss für Inneres hat erbracht, dass eine Bedenkzeit von drei Monaten erforderlich ist. Diese Zeit benötigt das Opfer, um sich zunächst zu stabilisieren und dann die Möglichkeit einer Zeugenaussage zu bedenken. An einer solchen Zeugenaussage besteht ein großes Interesse, um unter anderem die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Bei einer nur vierwöchigen Bedenkzeit kann genau dies vereitelt werden. Laut Aussagen der Beratungsstellen müssen gerade in den ersten vier Wochen hauptsächlich Entscheidungen zur Lebenssituation getroffen werden. Für darüber hinausgehende Entscheidungen, die zugleich mit einer großen Gefahr für Leib und Leben einher gehen, sei diese Zeit nicht geeignet. Die vom Minister angestrebte Abwägung aller Gefahren ist absolut unrealistisch.

Die Linkspartei.PDS schließt sich daher ausdrücklich der Forderung der Beratungsstellen nach einer mindestens dreimonatigen Bedenk- und Stabilisierungsphase an und fordert die Landesregierung auf dies so umzusetzen.

Des weiteren sollte ebenfalls über den Aufenthaltsstatus der Opfer diskutiert werden. Die Linkspartei.PDS fordert einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dies fand in der Anhörung auch Unterstützung seitens der Anzuhörenden.“

Magdeburg, 4. August 2006


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