Die Linkspartei.PDS:
Richtlinie zum Schutz für Opfer von Menschenhandel
und Zwangsprostitution nicht ausreichend - längere Bedenkzeit für
Opfer einräumen
Zum Erlass des Innenminister
zum Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erklärt
die familien-, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von
Angern:
„Ich begrüße zunächst den Vorstoß des Innenministers.
Er hat das zeitliche Problem erkannt und handelt sofort. Sein Erlass bietet
aus meiner Sicht jedoch nicht ausreichend Schutz für die Opfer.
Die am 20. Juli 2006 auf Antrag der Linkspartei.PDS durchgeführte Anhörung
im Ausschuss für Inneres hat erbracht, dass eine Bedenkzeit von drei
Monaten erforderlich ist. Diese Zeit benötigt das Opfer, um sich
zunächst zu stabilisieren und dann die Möglichkeit einer Zeugenaussage
zu bedenken. An einer solchen Zeugenaussage besteht ein großes Interesse,
um unter anderem die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Bei einer nur vierwöchigen Bedenkzeit kann genau dies vereitelt werden.
Laut Aussagen der Beratungsstellen müssen gerade in den ersten vier
Wochen hauptsächlich Entscheidungen zur Lebenssituation getroffen werden.
Für darüber hinausgehende Entscheidungen, die zugleich mit einer
großen Gefahr für Leib und Leben einher gehen, sei diese Zeit
nicht geeignet. Die vom Minister angestrebte Abwägung aller Gefahren
ist absolut unrealistisch.
Die Linkspartei.PDS schließt sich daher ausdrücklich der Forderung
der Beratungsstellen nach einer mindestens dreimonatigen Bedenk- und Stabilisierungsphase
an und fordert die Landesregierung auf dies so umzusetzen.
Des weiteren sollte ebenfalls über den Aufenthaltsstatus der Opfer
diskutiert werden. Die Linkspartei.PDS fordert einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Dies fand in der Anhörung auch Unterstützung seitens der Anzuhörenden.“