Die Linkspartei.PDS:
Rote Karte des Bundesverwaltungsgerichts für A 143 und hemdsärmelige
Verkehrspolitiker
Außerordentlichen Respekt hat der für Raumordnungsfragen
zuständige Landtagsabgeordnete der Linkspartei.PDS im Magdeburger Landtag,
Dr. Uwe-Volkmar Köck, den Richtern des Bundesverwaltungsgerichtes
in Leipzig für ihre Entscheidung zur A 143 gezollt.
Da das Urteil nicht in der Sache, sondern über die Rechtskonformität
des Planungsverfahrens entschieden habe, ist dies vor allem ein Dämpfer
für eine allzu hemdsärmelige Verkehrpolitik auf Bundes- und Landesebene.
Mittels Verkehrswegebeschleunigungsgesetzen und spitzfindigen Passagen in
den Naturschutz- und Umweltgesetzen wird seit Jahren versucht, das Gewicht
der Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu mindern, um diese Aspekte
bei Abwägungen leichter „wegwägen“ zu können.
Würde Herr Schröder, seines Zeichens verkehrspolitischer Sprecher
der CDU-Landtagsfraktion, die Funktion der A 143 einmal unvoreingenommen
betrachten, würde er erkennen müssen, dass ein Ringschluss sicher
wünschenswert, aber nicht „zwingend notwendig“ sei.
Denn die A 143 ist sowohl für die Nord – Süd – (Berlin –
München, Berlin – Frankfurt) wie für die Ost – West – Verkehre
(Dresden – Magdeburg – Hannover und Dresden – Leipzig - Göttingen) allenfalls
als Umleitungsstrecke relevant.
Selbst für die Verkehre mit Zielpunkt Magdeburg, die über die
neue A 71 in den Raum Sangerhausen geleitet werden, ist die A 143 uninteressant.
Was bleibt, ist ein Entlastungseffekt für das Schkeuditzer Kreuz
von den aus dem Süden kommenden und nach Magdeburg fließenden
Verkehren und eine Streckenersparnis auf der Relation A 38 – Berlin. Der
Wegfall der mit höchsten Belastungen für die Anwohner behafteten
Abfahrt Salzmünde wäre schließlich auch für die Stadt
Halle zu verschmerzen – blieben dadurch doch solche Wohnlagen wie Dölau
sowie die Dölauer Heide und die Giebichensteinbrücke von Zubringerverkehr
verschont.
Die vom Bundesverwaltungsgericht erzwungene Pause sollte vor allem genutzt
werden, um nochmals kritisch die Notwendigkeit des Projektes zu hinterfragen.