DIE
LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Fraktion
DIE LINKE: Ausführungsgesetz zu
Schwangerschaftskonfliktberatung greift zu kurz
Zu den Vorhaben der Landesregierung, die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen
in Sachsen-Anhalt neu zu regeln und die Eigenanteile der Träger der
Beratungsstellen zu erhöhen, erklärt die sozialpol. Sprecherin der
Fraktion Birke Bull:
„1. Die geplante Reduzierung der Landesförderung auf 80 % der
Kosten gefährdet nach Aussagen von Wohlfahrtsverbänden die weitere
Existenz der Beratungsstellen, denn Einnahmemöglichkeiten zur Erbringung
von 20 % der Kosten bietet die Beratung nicht. Damit konterkariert die
Landesregierung ihre eigene familienpolitische Schwerpunktsetzung, denn
durch den drohenden Zerfall der Beratungslandschaft gefährdet sie auch
den Zugang zu Familien in extrem schwierigen Lebenslagen und deren Unterstützung.
Gerade Familien aus sozial schwachen Milieus brauchen umfassende Beratung
und respektvolle Hilfe bei der Lebensbewältigung. Dem Geschäftsbericht
2006 der Stiftung „Familie in Not“ zufolge befanden sich 44 % aller Mütter,
die 2006 ein Kind zur Welt brachten, in einer Notlage, die Anspruch auf Stiftungshilfe
begründete. (Der Bundesdurchschnitt liegt bei 20%.)
2. Allein die Orientierung auf ein Ausführungsgesetz zur
Schwangerschaftskonfliktberatung greift zu kurz. Stattdessen fordert DIE
LINKE eine gesetzliche Regelung, die die gesamte soziale Beratungslandschaft
auf verlässliche finanzielle Grundlagen stellt oder die als Alternative
3. eine Neuordnung der Beratungslandschaft vornimmt, die
integrative Beratungsangebote unterstützt, die kommunale Verantwortung
stärkt und eine finanzielle Berechenbarkeit über mehrere Jahre
ermöglicht.
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte dazu im Juli
diesen Jahres das Konzept einer kommunalen Sozialpauschale in den Landtag
eingebracht, das jedoch von der abgelehnt und somit nicht einmal zur Diskussion
in die Ausschüsse überwiesen wurde.“
Magdeburg, 14. September 2007
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas
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