Fraktion DIE LINKE: Fürsorgepflicht gegenüber
Staatsschützern gröblichst verletzt
Der 10. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich in seiner
heutigen Sitzung u.a. damit befasst, inwieweit in der Polizeidirektion Dessau-Roßlau
durch leitende Polizeibeamte und das Ministerium des Innern die Fürsorgepflicht
gegenüber den drei Beamten des Fachkommissariats 4 (Polizeilicher Staatsschutz)
verletzt wurde. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin der
Fraktion Gudrun Tiedge:
„Bereits nach der Vernehmung der Zeugen Gratzik und Ennulat durch den Ausschuss
zeigt sich, dass das Ministerium des Innern sowie leitende Beamte der Polizeidirektion
Dessau-Roßlau ihre Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber
den ehemaligen Beamten des Staatsschutzes gröblichst verletzt haben.
Anstatt den engagierten Kampf der früheren Staatsschützer gegen
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu unterstützen, wurden diese
aufgrund ihrer Vorwürfe gegen den ehemaligen Abteilungsleiter
der Polizei der Polizeidirektion Dessau gravierende „Steine“ - besonders
hinsichtlich ihrer beruflichen Weiterentwicklung – in den Weg gelegt.
Die betroffenen Beamten wurden dienstlich umgesetzt, eine Aufstiegsausbildung
für den höheren Polizeivollzugsdienst konnte nur auf dem Wege der
Klage gegen das Land durchgesetzt werden.
Unter solchen Bedingungen bleibt die Motivation von hochengagierten Beamten
ausnahmslos auf der Strecke.
Dringlichste Aufgabe des Ausschusses muss es jetzt sein, die Verantwortlichen
aus dem Ministerium des Innern und der Polizeidirektion Dessau-Roßlau
zu diesen Vorgängen zu hören.
Personelle Konsequenzen stehen dann sicherlich auf der Tagesordnung.“
Magdeburg, 11. Februar 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
+++ fon: 0391 / 560
5004 +++ mobil: 0171 / 22 300 35 +++ fax: 0391 / 560 5028 +++ mail: drzisga@dielinke.lt.sachsen-anhalt.de
oder drzisga@gmx.de +++