Fraktion DIE LINKE: Ablehnung nachträglicher
Sicherungsverwahrung für Jugendliche
Zur morgigen Entscheidung im Deutschen Bundestag über einen Gesetzentwurf
der Bundesregierung, durch den in Zukunft in schwerwiegenden Einzelfällen
auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche möglich
sein soll, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion
Eva von Angern:
„DIE LINKE steht der nachträglichen Sicherheitsverwahrung
aus verfassungsrechtlicher
Sicht grundsätzlich skeptisch gegenüber, besonders jedoch im
Bereich des Jugendstrafrechts, in dem der
Erziehungsgedanke im Mittelpunkt
steht. Mit der neuen Regelung könnte theoretisch ein jugendlicher Ersttäter
- wie ein erwachsener Straftäter - bis an sein Lebensende hinter Gittern
bleiben. Dies widerspricht dem Gedanken der Jugendstrafe im höchsten
Maße.
Gerade weil Jugendliche sich in einer
besonderen entwicklungspsychologischen
Situation befinden, ist oberster Grundsatz in Jugendstrafverfahren der
Erziehungsgedanke. Dieser wird bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung
ad absurdum geführt.
Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass junge Straftäter in
Zukunft straffrei leben. Durch verlängertes Wegsperren wird der Erfolg
hierfür minimiert. Studien weisen bereits seit vielen Jahren nach, dass
die
Rückfallquote nach einem Aufenthalt im Jugendvollzug bei mehr
als 70 % liegt.
Bei den Plänen der Bundesregierung handelt es sich um
reine Symbolpolitik,
die weder dem jugendlichen Straftäter noch der Gesellschaft hilft. DIE
LINKE lehnt aus diesen Gründen die beabsichtigte Verschärfung des
Jugendstrafrechts in aller Entschiedenheit ab.“
Magdeburg, 19. Juni 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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