Fraktion DIE LINKE: Klage der FDP-Fraktiongegen
die Landesregierung im Verfahren zur Gemeindegebietsreform gerechtfertigt
Auf einer Pressekonferenz am 25.07.2008 stellte der Fraktionsvorsitzende
der FDP-Fraktion im Landtag die über 70-seitige Begründung des
Organstreitverfahrens vor dem Landesverfassungsgericht vor. Zur Klage und
der dargestellten Begründung erklärt der kommunalpolitische Sprecher
der Fraktion DIE LINKE Gerald Grünert:
"Die von der FDP-Fraktion dargestellten Sachverhalte im Bezug auf das parlamentarischer
Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform und die massiven Verletzung
der Oppositionsrechte rechtfertigen die Eröffnung des Organstreitverfahren.
Daher unterstützt unsere Fraktion diesen Schritt ausdrücklich.
Ob und in wie weit dieses Verfahren die Nichtigkeit des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform
zur Folge hat, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.
Stellt das Landesverfassungsgericht die Nichtigkeit dieses Gesetzes auf
Grund der Unterlassung der Information der Opposition, der fehlenden ausreichenden
Begründung und Verletzung des Zwei-Lesungs-Prinzips fest, hätte
dies jedoch langfristig Auswirkungen auf eine notwendige Gemeindegebietsreform.
Diese wäre dann nicht mehr in dieser Legislatur umzusetzen."
Magdeburg, 29. Juli 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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