Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gudrun Tiedge zu TOP 07:
8. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit
vom 1. April 2005 bis 31. März 2007
Die Datenschutzbeauftragten
der Länder und des Bundes haben inzwischen übereinstimmend festgestellt, dass
bei vielen Bürgerinnen und Bürgern eine Sensibilisierung hinsichtlich ihrer
eigenen Daten eingetreten ist.
Wenn noch vor gar nicht
allzu langer Zeit von einer Mehrheit überwiegend die Auffassung vertreten
wurde: „Ich habe doch nichts zu verbergen, darum können meine Daten erfasst
werden.“ - geht mittlerweile vielen die Sammelwut des Staates einfach zu weit.
Und deshalb erachten wir es um so wichtiger, dass der Datenschutzbericht nicht nur zur
Kenntnis genommen wird, sondern öffentlich - im Rahmen einer Landtagssitzung -
debattiert wird.
Wenn Herr von Bose in seinem Bericht folgendes feststellt: „Das
Grundanliegen besteht darin, das Gewicht der Freiheit zu stärken. Freiheit -
weil es um ganz überwiegend unbeteiligte, unverdächtige Bürger geht. Freiheit -
weil es bei der Ausübung auch anderer Grundrechte um den Schutz vor Einschüchterung
geht, wenn für den Einzelnen nicht mehr erkennbar ist, wer was wann und bei
welcher Gelegenheit über ihn weiß. Freiheit - weil insofern über den einzelnen
Grundrechtsträger hinaus das Gemeinwohl des Gemeinwesens, zu dem die
Selbstbestimmung seiner Bürger gehört, beeinträchtigt wird.“ - dann können wir
dem uneingeschränkt zustimmen.
Zu schnell und übereilt
ergeht immer wieder der Vorwurf, Datenschutz gefährde die öffentliche
Sicherheit. Aber diese Feststellung wird nicht wahrer, wenn sie gebetsmühlenartig
immer wieder vorgetragen wird.
Zwar wurde im
Berichtszeitraum das SOG in Sachsen-Anhalt nicht
verändert, aber nach wie vor bedarf das bestehende Gesetz aus allein
datenschutzrechtlicher Sicht einer dringenden Überarbeitung.
Da seitens des
Innenministeriums bereits angekündigt wurde, dass noch in dieser Legislatur
eine Änderung des SOG beabsichtigt ist, sollte im Zusammenwirken mit dem Datenschutzbeauftragten
eine Anpassung an die derzeitige Rechtslage, z.B. im Bereich der präventiven
Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung und der Rasterfahndung erfolgen. Gehen
wir also vom positiven Fall aus, dass es mit der Änderung des SOG nicht zu weiteren Einschnitten - auch insbesondere in
Fragen des Datenschutzes kommen wird.
Positiv wird vom
Datenschutzbeauftragten festgestellt, dass z.B. die öffentliche Behandlung des
Themas „Gesprächsaufzeichnungen bei der Polizei“ und die damit verbundenen
Hinweise des Landesbeauftragten zu mehr Sensibilität beim Umgang mit diesem
Thema geführt haben.
Äußerst interessant sind
auch seine Ausführungen zur Fußball-WM. Was wurde im Vorfeld nicht für ein
Horrorszenario aufgebaut. Man musste fast annehmen, dass das Motto „Zu Gast bei
Freunden“ umgetitelt werden sollte bzw. müsste. Nichts hat sich bewahrheitet,
worüber man natürlich froh ist; überwiegend waren es friedliche und sportlich
spannende Spiele.
Aber auch uns interessiert
die vom Datenschutzbeauftragten aufgeworfene Frage, worin das Interesse der
Veranstalter, wie z.B. an den personalisierten Tickets genau lag. Denn
kontrolliert wurde nur sehr wenig, ob die Daten des Stadionbesuchers mit denen
des Ticketerwerbers übereinstimmten.
Die Veranstalter haben
Unmengen an persönlichen Daten gesammelt. Was passiert nun damit? Werden diese
gelöscht, archiviert oder gar weitergegeben?! Eine Kontrolle des weiteren
Umgangs ist schwerlich möglich.
Wie gut Ermittlungstätigkeit
und Datenschutz miteinander vereinbart werden können, zeigt das unter „Mikado“
durchgeführte Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Halle, bei dem
festgestellt wurde, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.
Der vorliegende Bericht des
Datenschutzbeauftragten hat auch diesmal wieder gezeigt, dass bei der Bewertung
und Kontrolle alle Politikbereiche gleichermaßen betroffen sind.
Das sollte uns nach
Erstellung des neuen Datenschutzberichtes (sicherlich) im Jahr 2009
Veranlassung sein, dass dieser dann in allen Fachausschüssen des Landtages
beraten wird. Aktueller Anlass ist für uns die Diskussion um das Kindeswohl und
der Vorwurf mancher Politiker, dass der Datenschutz dem Kindeswohl
entgegenwirken würde.
Ein weiteres ganz aktuelles
Thema ist der Arbeitnehmerdatenschutz. Die jüngsten Erkenntnisse über die
Überwachung von Mitarbeiterinnen in großen Handelsketten haben viele
aufgeschreckt.
Und wir ersparen es Ihnen
auch diesmal nicht. Die Existenz des GIAZ (Gemeinsame Informations- und
Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus), dessen Arbeitsweise und der
damit verbundene Zweifel an der Einhaltung des Trennungsgebotes, lassen uns nur
wiederholen, dass dieses Gremium abgeschafft werden sollte.
Vieles ließe sich noch aus
dem Bericht ausführen, dazu reicht die Zeit leider nicht. Eines macht der
Bericht aber unmissverständlich deutlich. Ohne die akribische Arbeit und Kontrolle
des Datenschutzbeauftragten würde die Vorstellung von einem gläsernen Menschen
noch mehr Wirklichkeit werden. Und dafür gilt ihm unser ausdrücklicher Dank.
Bei ihrer Tätigkeit bekommen
die Datenschutzbeauftragten immer mehr Rückenstärkung durch die
Verfassungsgerichte. Allerdings darf es dabei nicht so weit kommen, dass der
Staat frei nach dem Motto handelt, schauen wir mal, wie weit wir gehen können,
vielleicht merkt es ja niemand.
Und gerade unter diesem
Gesichtspunkt halten wir die Tonlage der Stellungnahme der Landesregierung für
nicht angebracht. Falsche Töne führen so nur zu Mißtönen zwischen Regierung und
dem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Landes.