Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gerald Grünert zu TOP 16:
Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise
Am
19. August 2008 wurde der Kommunalfinanzbericht 2008 im Kabinett vorgestellt
und anschließend veröffentlicht. Der Innenminister benannte diesen Bericht „Dokument
einer echten Konsolidierungspartnerschaft“. Nachzufragen ist, ob man, vor dem
Hintergrund der tatsächlichen Situation besonders der Landkreise, tatsächlich
von einer echten Konsolidierungspartnerschaft sprechen kann. Nach Auffassung
unserer Fraktion eher nicht.
Zwar
wurden in den Jahren 2004 bis 2007 deutliche Mehreinnahmen, besonders bei den
Gewerbesteuern erreicht, jedoch konnte durch diese Mehreinnahmen das
strukturelle Defizit der Kommunen nicht ernsthaft verringert werden. In 2007
wurden die Mehreinnahmen von rd. 23 Mio. Euro vor allem durch die Erhöhung der
Hebesätze der Gewerbesteuern erzielt. Alle Landkreise, die kreisfreien Städte
sowie die Mehrzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind seit Jahren
in der Haushaltskonsolidierung. Auch bei Beibehaltung der derzeitigen positiven
Entwicklung der Einnahmen aus Steuern wird es der Mehrheit der Kommunen nicht
ernsthaft gelingen bis 2013 ausgeglichene Haushalte auszuweisen. Bereits schon
jetzt ist das Ende der Fahnenstange bei der Veräußerung von Vermögen und der
Reduzierung der Finanzierung der freiwilligen Aufgaben erreicht. Gradmesser ist
eben nicht allein die Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung, wenn bewusst die hohen
Kassenkreditbelastungen ausgeblendet werden. Während die kreisfreien Städte
Rückgänge in der Verschuldung pro Einwohner ausweisen, stieg der Anteil der
Verschuldung der Landkreise von 26,15 % im Jahr 2005 auf 27,32 % im Jahr 2007. Betrachtet
man das Finanzierungssaldo des Jahres 2007 so wird sichtbar, dass erhebliche
Unwuchten zu Lasten der Landkreise zu verzeichnen sind. Besonders dramatisch
ist die Situation im Vermögenshaushalt. Weisen die kreisfreien Städte noch ein
positives Finanzierungssaldo aus, sind die Landkreis und kreisangehörigen
Gemeinden von einem negativen Finanzierungssaldo betroffen. Dies hat
unmittelbar nachhaltige Folgen auf die Investitionstätigkeit dieser Kommunen.
Die
zusätzlich zur Kreditmarktverschuldung und Schuldenaufnahme aufgenommenen
Kassenkredite sind ein Beleg für die chronische strukturelle Unterfinanzierung.
Waren die Kassenkredite Anfang der 90er Jahre noch eine Möglichkeit um kurzfristige
Finanzierungslücken zu überbrücken, sind sie nunmehr dauerhafte Finanzierungsgrundlage.
Diese Kredite in Höhe von rd. 1 Mrd. Euro wirken im Zusammenhang mit der
Gesamtverschuldung von rd. 3 Mrd. Euro auch für die Folgejahre erheblich nach
und sind allein aus Steuermehreinnahmen, drastischen Personalabbau sowie den
Effekten einer Gemeindegebietsreform bis 2020 nicht kompensierbar.
Schaut
man nach Niedersachsen, so hat die dortige Landesregierung bei freiwilligen Zusammenschlüssen
von Landkreisen eine Übernahme von 75 % der Kassenkredite in Aussicht gestellt.
Dies ist für unser Land eher utopisch als realisierbar, so wären dies nach der
Kreisgebietsreform rd. 225 Mio. Euro. Ungeachtet dieser Tatsache bliebe jedoch
die Handlungsoption, ähnlich wie bei der Finanzierung freiwilliger
gemeindlicher Zusammenschlüsse, den Landkreise zumindest finanzielle Anreize
als Überbrückung der derzeitigen finanziellen Notlage in Aussicht zu stellen.
Davon
weit entfernt ist die tatsächliche Realität. Da wird über umfängliche
Anordnungsverfügungen, Ersatzvornahmen, Beanstandungen aber auch die letzte
freiwillige Leistung der Landkreise der Haushaltskonsolidierung geopfert.
Auch
Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Mandatsträger, die nun wirklich nicht
mit Landtagsdiäten zu vergleichen sind, sollen darunter subsumiert werden.
Die
kommunalen Mandatsträger sollen mit den Kürzungen ihrer nicht üppigen Entschädigungsleistungen
ihre Solidarität mit den übrigen Steuerzahlern dokumentieren und mit gutem
Beispiel voran gehen. So die Empfehlung des Staatssekretärs des Innenministeriums.
Eine solche Solidarität hat jedoch der Landtag bei seiner letzten
Diätenerhöhung vermissen lassen. Echte Konsolidierungspartnerschaft?
Im
gleichen Atemzug spricht die Landesregierung von der Stärkung des kommunalen Ehrenamtes,
von Maßnahmen die Attraktivität der Übernahme ehrenamtlicher Verantwortung zu
stärken.
Nein,
die drastischen Reduzierungen der Mandatsdichte durch die Kreisgebietsreform
und beabsichtigte Gemeindegebietsreform wird verknüpft mit einem „freiwilligen
Verzicht“ auf den mit der Übernahme kommunaler Mandate verbundenen Anspruch auf
Entschädigung und Auslagenersatz.
Da
hilft auch nicht die durch die Landesregierung gegebene Antwort auf eine kleine
Anfrage der Abgeordneten Knöfler, die in Aussicht stellt, das die Menschen zu
entsprechendem Engagement ermutigt und dafür die Bedingungen für ein Mitwirken
ermöglicht werden sollen. Dazu soll eine „Infrastruktur des Helfens“ geschaffen,
die attraktiv ausgestaltet werden soll.
Am
Beispiel des Landkreises Stendal wird dazu folgendes sichtbar: Auf Grund der
Nichtgenehmigung des Kreishaushaltes befand sich der Landkreis bis zum Ende
August 2008 im vorläufigen Haushaltsvollzug. Das hatte zur Folge, dass
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genötigt waren ihre derzeitigen
Mitarbeiter zum 31. Dezember 2008 zu kündigen. Es trifft aber auch Vereine der
Straffälligenhilfe oder die notwendigen StreetworkerInnen. Gleichzeitig
kündigte das Landesverwaltungsamt die Einstellung der Zuwendung des Landes
Sachsen-Anhalt zur Förderung von ambulanten Beratungs- und Behandlungsangeboten
für Suchtkranke für den Fall an, dass der Landkreis keine geordnete Haushaltspolitik
erreichen kann.
Diese
Art des Eingreifens hat nun wirklich nichts mehr mit Hilfe und
Konsolidierungspartnerschaft zu tun. Hier wird ein funktionierendes und
notwendiges Netz sozialer Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zerstört.
Gerade in diesen Bereichen ist eine langfristig angelegte Personalwirtschaft bestandsnotwendig.
Man kann nicht wie beim Lichtanschalten davon ausgehen, dass ad hoc aufgelöste
Strukturen plötzlich wieder erstehen und funktionieren können. Das ist ein
Trugschluss.
Nun
zu einem anderen Themenkreis, zu dem der Kreisumlage. Da die Landkreise über
keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügen, müssen sie sich zur Deckung
ihres Finanzbedarfs an die kreisangehörigen Städten und Gemeinden wenden und
über eine jährlich festzusetzende Umlage sicherstellen. Die Umlagehöhe differiert
zwischen 40 % im Burgenlandkreis und 51 % in den Landkreisen Wittenberg und
Stendal.
Wie
bereits mein Fraktionsvorsitzender gestern zur Regierungserklärung ausführte,
sind die Mehrzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden trotz gestiegener
Gesamteinnahmen aus Gewerbesteuern nicht an dieser Entwicklung angeschlossen.
Sollten nun die Landkreise die zur Deckung notwendigen Einnahmen aus diesem
Bereich durch die Erhöhung der Kreisumlage rekrutieren, würden damit die
beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramme der betroffenen Kommunen nicht
mehr umsetzbar sein. Das heißt, dass strukturelle Defizit wird an den
kreisangehörigen Bereich weitergereicht.
Unter
diesen Voraussetzungen können die kreisangehörigen Gemeinden nur in zwei Richtungen
handeln. Das ist zum einen der weitere Verkauf von Einrichtungen der Daseinsvorsorge
und von Grundstücken – soweit noch vorhanden und zum anderen die völlige Aufgabe
von Leistungen des eigenen Wirkungskreises - freiwillige Aufgaben. Damit wird
das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht
nur abgeschafft, nein, die Städte und Gemeinden sind dann nur noch als
staatliche Behörde tätig. Auf einen Gemeinderat kann man dann auch verzichten,
da nichts mehr zu entscheiden ist. Folglich greift dann die Argumentation des
Innenministeriums, wenn nichts mehr zu entscheiden ist, dann kann man auch die
Entschädigungsleistungen für ehrenamtliche Mandatsträger einsparen. War das
nicht der O-Ton der Einsparungen für die Begründung der Gemeindegebietsreform?
Sowohl
die für eine Kreisgebietsreform als auch die beabsichtigte Gemeindegebietsreform
zu Grunde zu legenden neuen Aufgabenzuständigkeiten sind auch im Jahr 1 nach
der Kreisgebietsreform völlig offen. Ob es nennenswerte Aufgabenübertragungen
an den kommunalen Bereich geben wird, wird der beabsichtigte Entwurf eines
Gesetzes zur 2. Stufe der Funktionalreform, der den Landtag noch 2008 erreichen
soll, beweisen müssen.
In
wie fern dann diese Aufgaben und die Zusammenlegung der ehemaligen Landkreise
tatsächlich den finanziellen Handlungsspielraum erweitert und neue Handlungsspielräume
eröffnet, bleibt also abzuwarten.
Was
jedoch unabdingbar ist, ist die Darstellung der Auskömmlichkeit der allgemeinen
Finanzzuweisungen für die den Kommunen übertragenen Aufgaben. Ich wiederhole
die seit langen von unserer Fraktion gestellte Forderung der Definition der
verfassungsmäßigen Grenze der Mindestfinanzausstattung – gemessen an den wahrzunehmenden
Aufgaben der Kommunen.
Zwischenzeitlich
haben die Kommunalen Spitzenverbände wiederholt auf die prekäre Finanzsituation
der Kommunen insbesondere auf die strukturellen Defizite, trotz gestiegener
eigener Einnahmen, hingewiesen.
Die
Evaluierung des FAG steht für das Jahr 2009 an. Ob und in wie weit es zu
tatsächlichen Verbesserungen für die Landkreise kommen wird, ist derzeit nicht
abschätzbar.
Aus
diesem Grund beantragt unsere Fraktion die Erstellung eines Konzeptes der Landesregierung,
wonach dargestellte werden soll, wie kurzfristig die finanzielle Situation der
Landkreise gestärkt und ihre Handlungsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Wir bitten daher um eine Direktabstimmung.