Die
Linkspartei.PDS
Fraktion
im Landtag Sachsen-Anhalt
Dr. Angelika Klein zu TOP 14: EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückziehen und grundlegend überarbeiten
Es
gibt immer Dinge zwischen Himmel und Erde, die sich einem nicht unbedingt
erschließen. Dazu gehört für mich die vorliegende Beschlussempfehlung des
Wirtschaftsauschusses. Danach hat sich das Thema für uns erledigt, da es noch
keine Beschlüsse auf Bundesebene gibt.
Zum
einem war ich bisher davon ausgegangen, dass wir als Landtag auch Beschlüsse
fassen dürfen ohne dass es auf Bundesebene einen gibt. Aber scheinbar ist da an
mir etwas vorbei gegangen.
Und
zum anderen kenne ich jedenfalls mindestens drei Beschlüsse des Bundesrates aus
dem Jahr 2005, in dem die vorliegende Dienstleistungsrichtlinie grundlegend
kritisiert wird. Es gibt auch entsprechende Beschlüsse des Deutschen Bundestages
vom März 2005 zur Überarbeitung des Kommissionsvorschlages unter
Berücksichtigung des europäischen Sozialmodells und dessen Harmonisierung sowie
vom Juni 2005 mit der kompletten Ablehnung des so genannten
Herkunftslandsprinzips samt Verhandlungsauftrag für die Bundesregierung zur
grundsätzlichen Überarbeitung des Richtlinienentwurfs.
Diskutiert wurde der
Richtlinienentwurf auf den verschiedensten Ebenen. Ich kann mich auch noch an
eine Äußerung eines Bundeskanzlers erinnern, dass Deutschland diesem
Richtlinienvorschlag nicht zu stimmen wird. Aber das ist sowieso der Schnee von
gestern.
Die
sieht das ja etwas anders, für sie sind die Auseinandersetzungen um die
Dienstleistungsrichtlinie sei übertrieben.
Im
Koalitionsvertrag heißt es wenigsten: „Das Herkunftslandprinzip in der
bisherigen Ausgestaltung führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel.
Deshalb muss die Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet
werden.“
Zumindest nach der
Beschlussfassung am 22. November 2005 im federführenden Binnenmarktausschuss des
Europäischen Parlaments über den Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist
klar, dass die konservativ-liberale Mehrheit im EU-Parlament keine grundlegenden
Änderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie will.
Am
14. Februar 2006 ist die erste Lesung im Europäischen Parlament und es wäre
schon gut gewesen, wenn zumindest die Europaparlamentarier aus Sachsen-Anhalt
auch die Position des Landtages und nicht nur die der Landesregierung kennen
würden.
Ich
halte es für außerordentlich bedauerlich, dass sich der Landtag einer klaren
Position hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie entzogen hat und dies den
neu zu wählenden Landtagsabgeordneten überhelfen will. Es gab ja mal zumindest
die Position, dass alle Fraktionen der Dienstleistungsrichtlinie in ihrer
ursprünglichen Form ablehnend gegenüberstehen – so habe ich zumindest die
Einbringung aus der Sicht des Wirtschaftsausschusses durch Dr. Thiel verstanden.
Die
vom Binnenmarktausschuss vorgenommenen Änderungen haben die grundsätzlichen
Kritiken am Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht
aufgenommen.
Ich
möchte nur zwei Beispiele nennen:
Der
heiß umstrittene Artikel 16 – das Herkunftslandprinzip soll erhalten bleiben.
Aus dem „Herkunftslandprinzip“ wird lediglich der „Mitgliedsstaat der
Niederlassung“.
Das
Herkunftslandprinzip gilt nicht nur für die Zulassungsvorschriften, sondern auch
für die Ausübung der Dienstleistungen.
Eine gewisse Aufweichung ist
zwar beabsichtigt. Die Mitgliedsstaaten dürfen von Unternehmen die Einhaltung
ihrer jeweils nationalen Vorschriften bei den Ausübungsvorschriften verlangen,
aber nur zum Schutze der öffentlichen Sicherheit, der Volksgesundheit und der
Umwelt und auch nur, wenn diese als unerlässlich gelten, was immer das auch
heißt. Hier gibt es einen beliebig großen Auslegungsspielraum und
Rechtsstreitigkeiten sind schon vorprogrammiert.
Andere Gründe wie
Verbraucherschutz oder kommunale Vorschriften sind nicht zulässig. Es gelten die
Gesetze jenes Landes, aus dem der Dienstleister kommt.
Und
wenn die Artikel 14 und 15 in Kraft bleiben, dann ist ein weitgehendes
Interventionsrecht der Beamten der EU-Kommission in die inneren Angelegenheiten
der Mitgliedsstaaten bis ins Detail von Rechtsvorschriften
etabliert.
Selbst die erweiterten Kontrollmöglichkeiten, die der Binnenmarkt beschlossen hat, sind eigentlich nur Papiertiger: es gibt weder eine Meldepflicht für die im Ausland zu erbringenden Dienstleistungen noch muss das Unternehmen im Herkunftsland die Dienstleistungen selbst erbringen, es genügt ein steuerndes Hauptquartier. Also der Briefkasten ist durch Büro ersetzt worden.
Es
gibt auch keine Strafmöglichkeiten bei Zuwiderhandlungen. Bisher gibt es kein
europäisches Verwaltungsvollstreckungsabkommen.
Die
Kombination des Herkunftslandprinzips mit den faktisch nicht durchsetzbaren
Kontrollen werden letztlich zu einer Abwärtsspirale bei Lohn-, Sozial-,
Qualitäts- Umwelt- und Verbraucherstandards führen.
Unser Antrag, dass die
EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückgezogen werden muss und grundlegend
überarbeitet werden muss, ist aktuell.
Insofern kann ich nur sagen,
keine Aussage ist auch eine Aussage.
Die
Fraktion der Linkspartei.PDS wird die Beschlussempfehlung ablehnen, auch wenn
wir natürlich dem neu gewählten Landtag einen entsprechenden Antrag vorlegen
werden, in der Hoffnung, dass es
dann nicht schon zu spät ist.