Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt

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Dr. Angelika Klein zu TOP 14: EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückziehen und grundlegend überarbeiten

 

Es gibt immer Dinge zwischen Himmel und Erde, die sich einem nicht unbedingt erschließen. Dazu gehört für mich die vorliegende Beschlussempfehlung des Wirtschaftsauschusses. Danach hat sich das Thema für uns erledigt, da es noch keine Beschlüsse auf Bundesebene gibt.

 

Zum einem war ich bisher davon ausgegangen, dass wir als Landtag auch Beschlüsse fassen dürfen ohne dass es auf Bundesebene einen gibt. Aber scheinbar ist da an mir etwas vorbei gegangen.

 

Und zum anderen kenne ich jedenfalls mindestens drei Beschlüsse des Bundesrates aus dem Jahr 2005, in dem die vorliegende Dienstleistungsrichtlinie grundlegend kritisiert wird. Es gibt auch entsprechende Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom März 2005 zur Überarbeitung des Kommissionsvorschlages unter Berücksichtigung des europäischen Sozialmodells und dessen Harmonisierung sowie vom Juni 2005 mit der kompletten Ablehnung des so genannten Herkunftslandsprinzips samt Verhandlungsauftrag für die Bundesregierung zur grundsätzlichen Überarbeitung des Richtlinienentwurfs.

 

Diskutiert wurde der Richtlinienentwurf auf den verschiedensten Ebenen. Ich kann mich auch noch an eine Äußerung eines Bundeskanzlers erinnern, dass Deutschland diesem Richtlinienvorschlag nicht zu stimmen wird. Aber das ist sowieso der Schnee von gestern.

 

Die sieht das ja etwas anders, für sie sind die Auseinandersetzungen um die Dienstleistungsrichtlinie sei übertrieben.

 

Im Koalitionsvertrag heißt es wenigsten: „Das Herkunftslandprinzip in der bisherigen Ausgestaltung führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel. Deshalb muss die Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet werden.“

 

Zumindest nach der Beschlussfassung am 22. November 2005 im federführenden Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist klar, dass die konservativ-liberale Mehrheit im EU-Parlament keine grundlegenden Änderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie will.

 

Am 14. Februar 2006 ist die erste Lesung im Europäischen Parlament und es wäre schon gut gewesen, wenn zumindest die Europaparlamentarier aus Sachsen-Anhalt auch die Position des Landtages und nicht nur die der Landesregierung kennen würden.

 

Ich halte es für außerordentlich bedauerlich, dass sich der Landtag einer klaren Position hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie entzogen hat und dies den neu zu wählenden Landtagsabgeordneten überhelfen will. Es gab ja mal zumindest die Position, dass alle Fraktionen der Dienstleistungsrichtlinie in ihrer ursprünglichen Form ablehnend gegenüberstehen – so habe ich zumindest die Einbringung aus der Sicht des Wirtschaftsausschusses durch Dr. Thiel verstanden.

 

Die vom Binnenmarktausschuss vorgenommenen Änderungen haben die grundsätzlichen Kritiken am Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht aufgenommen.

 

Ich möchte nur zwei Beispiele nennen:

Der heiß umstrittene Artikel 16 – das Herkunftslandprinzip soll erhalten bleiben. Aus dem „Herkunftslandprinzip“ wird lediglich der „Mitgliedsstaat der Niederlassung“.

Das Herkunftslandprinzip gilt nicht nur für die Zulassungsvorschriften, sondern auch für die Ausübung der Dienstleistungen.

Eine gewisse Aufweichung ist zwar beabsichtigt. Die Mitgliedsstaaten dürfen von Unternehmen die Einhaltung ihrer jeweils nationalen Vorschriften bei den Ausübungsvorschriften verlangen, aber nur zum Schutze der öffentlichen Sicherheit, der Volksgesundheit und der Umwelt und auch nur, wenn diese als unerlässlich gelten, was immer das auch heißt. Hier gibt es einen beliebig großen Auslegungsspielraum und Rechtsstreitigkeiten sind schon vorprogrammiert.

 

Andere Gründe wie Verbraucherschutz oder kommunale Vorschriften sind nicht zulässig. Es gelten die Gesetze jenes Landes, aus dem der Dienstleister kommt.

Und wenn die Artikel 14 und 15 in Kraft bleiben, dann ist ein weitgehendes Interventionsrecht der Beamten der EU-Kommission in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten bis ins Detail von Rechtsvorschriften etabliert.

 

Selbst die erweiterten Kontrollmöglichkeiten, die der Binnenmarkt beschlossen hat, sind eigentlich nur Papiertiger: es gibt weder eine Meldepflicht für die im Ausland zu erbringenden Dienstleistungen noch muss das Unternehmen im Herkunftsland die Dienstleistungen selbst erbringen, es genügt ein steuerndes Hauptquartier. Also der Briefkasten ist durch Büro ersetzt worden.

Es gibt auch keine Strafmöglichkeiten bei Zuwiderhandlungen. Bisher gibt es kein europäisches Verwaltungsvollstreckungsabkommen.

 

Die Kombination des Herkunftslandprinzips mit den faktisch nicht durchsetzbaren Kontrollen werden letztlich zu einer Abwärtsspirale bei Lohn-, Sozial-, Qualitäts- Umwelt- und Verbraucherstandards führen.

 

Unser Antrag, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückgezogen werden muss und grundlegend überarbeitet werden muss, ist aktuell.

 

Insofern kann ich nur sagen, keine Aussage ist auch eine Aussage.

 

Die Fraktion der Linkspartei.PDS wird die Beschlussempfehlung ablehnen, auch wenn wir natürlich dem neu gewählten Landtag einen entsprechenden Antrag vorlegen werden,  in der Hoffnung, dass es dann nicht schon zu spät ist.