Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

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Harry Czeke zu TOP 28: Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

 

Das halbe Jahr der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist zu Ende. Vor Beginn der Ratspräsidentschaft, im Dezember 2006, debattierte der Landtag auf Antrag der  FDP-Kollegen den deutschen Ratsvorsitz verbunden mit der Hoffnung auf europapolitische Diskussionen im Lande. Diese hielten sich allerdings bis auf den bundesweiten Schulprojekttag im Januar in Grenzen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft ist Ende Juni mit einem detaillierten Mandat für eine Regierungskonferenz zu Ende gegangen. Das heißt, bis Ende des Jahres sollen nun unter portugiesischem Vorsitz die Regierenden in Sachen EU-Vertrag zu einem Ergebnis kommen. Dieses Hauptergebnis der deutschen Ratspräsidentschaft ist nicht nichts, aber auch nicht genug, um sich den Freudentränen der Mehrheiten des Europäischen Parlaments und Bundestages anzuschließen.

 

Die deutsche Ratspräsidentschaft hat unter den Bedingungen von nationalen Machtkämpfen und Egoismen der 27 EU-Mitgliedstaaten einen technisch erfolgreichen und effizienten Vorsitz geführt. Sie wird die Portugiesen und Slowenen in diesem Sinne weiter mit beeinflussen.

 

Unsere aktuelle Debatte zu einer Bilanz soll weniger die institutionellen Änderungen zum Europäischen Rat, zu den Stimmgewichten im Ministerrat oder der Begrenzung der Mitglieder in Kommission und Parlament diskutieren. Diese strukturellen Veränderungen beschäftigen hauptsächlich ExpertInnen. Vor allem betreffen diese Vertrags-Inhalte die BürgerInnen nur indirekt. Zudem bleiben auch bei diesen institutionellen Änderungen mehr Fragen offen, als beantwortet werden. Zum Beispiel der Europäische Außenminister: er wird drei Herren dienen müssen, die Gewaltenteilung ist außer Kraft gesetzt: er ist stellvertretender Kommissionschef und damit dem Gesamt-EU-Wohl verpflichtet. Er ist Mitglied im Ministerrat und von den Regierungschefs im Europäischen Rat gewählt, damit also den einzelnen Nationalstaaten verpflichtet. Wie soll er da mit einer Stimme für die EU nach Außen sprechen? Ein anderes Beispiel der/die neue EU-Ratspräsident/in. Er oder sie soll für zweieinhalb Jahre die Richtlinienkompetenz der EU haben. Damit bekommt der Europäische Rat nun auch offiziell eine Organfunktion, die er bisher nicht hatte. Aber welche Aufgaben hat er konkret? Die halbjährliche organisatorische und politische Rotation der Mitgliedstaaten bleibt wohl in den Ministerräten dennoch erhalten.
Positiv ist die Stärkung des EP durch mehr Mitentscheidungen und erweiterter Haushaltskompetenz. Das kann aber nicht aufwiegen, dass das EP weiterhin kein Initiativrecht hat. Und bei den Themen Beihilfe, Militäreinsätzen, Liberalisierung und Landwirtschaft erhält es weiter keine Mitsprache.

 

Die Diskussion um Kompetenzen der Institutionen lenkt von den eigentlichen Fragen ab. Uns geht es um die Fragen, welche EU bekommen die BürgerInnen, ist sie für sie verständlich, transparent? Finden sich die Interessen der BürgerInnen in dieser EU und diesem Vertrag wieder? Ist diese EU mit diesem Vertrag friedensorientiert, sozial gerecht und demokratisch?

Die reale und konkrete Politik der Europäischen Kommission zeigt sich weniger im Vertrag, dem sogenannten Primärrecht, sondern in Mitteilungen, Grünbüchern, Richtlinien und Verordnungen – dem sogenannten Sekundärrecht. Aktuell sind für die BürgerInnen sehr relevant das Arbeitsrecht und die Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich. Mit ihrer „Flexicurity-Formel“ im Arbeitsrecht übertüncht die Kommission den Widerspruch zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit.

Das „Flexicurity“-Konzept soll auch nach Einschätzung durch Verdi und EGB (Europ. Gewerkschaftsbund) den Kündigungsschutz lockern, um für Beschäftigung, aber nicht Arbeitsplatzsicherheit in der EU zu sorgen. Das wichtige nationale Instrument des regulierenden Arbeitsrechts zum Schutz der ArbeitnehmerInnen wird unter dem Label „Flexicurity“ unter Rechtfertigungszwang kommen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft hat für eine sozialere EU keine Impulse gesetzt. Sie ist eine der wenigen EU-Regierungen, die sich gegenüber einem europäischen Mindestlohn sperrt.
Das noch zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft angekündigte Protokoll zur Sozialpolitik wurde still und heimlich gestrichen.

Was die Daseinvorsorge betrifft, hat die EU-Kommission kein Interesse daran, sie vom Binnenmarkt auszunehmen, nur das würde sie vor EUGH-Einzelurteilen sowie Wettbewerbs- und Vergaberegeln schützen. Stattdessen wird kosmetisch der „freie und unverfälschte Wettbewerb“ aus den Zielen des Vertragsdokuments auf Druck des französischen Präsidenten Sarkozy gestrichen. Freilich nicht wegen des Schutzes öffentlicher Güter für das Allgemeinwohl, sondern der heimischen Großkonzerne. Der „freie und unverfälschte Wettbewerb“ steht aber noch 14 mal an anderer Stelle im Reformvertrag, vor allem auch in einem angehängten Protokoll.

Subventionen, Beihilfen und „nichttariffäre Handelshemmnisse“ wie Umwelt- und Sozialstandards sollen nach Kommissionsinterpretation den freien Wettbewerb bald nicht mehr „verfälschen“ dürfen. Inwieweit dieses Protokoll im Widerspruch zum ebenfalls angehängten Daseinsvorsorge-Protokoll steht, wird sich bald zeigen. Nach diesem an sich begrüßenswerten Daseinsvorsorge-Protokoll soll der Wettbewerb der Daseinsvorsorge untergeordnet werden.

 

Die sozialen Grundrechte sind auch ein Thema in der Grundrechtecharta, die rechtsverbindlich sein soll (von einklagbar ist aber nicht die Rede), aber nicht Teil des Vertrages ist. Großbritannien, Irland und Polen haben eine Ausstiegklausel aus der Grundrechtcharta erstritten, was hier, - wie übrigens auch durch die Möglichkeiten der „verstärkten Zusammenarbeit“ in den Bereichen Inneres und Justiz sowie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - einem Kerneuropa neuen Auftrieb gibt.

Der scheidende deutsche Botschafter Schönfelder meinte bei einem Treffen mit unserem Europaausschuss in Brüssel, 95 Prozent aus dem Verfassungsvertragsentwurf seien in den „Reformvertrag“ gerettet wurden. Genau das ist das Problem. Diese Inhalte, nicht eine Verfassung, sondern diese Inhalte hatten Franzosen und Französinnen sowie HolländerInnen abgelehnt. Trotzdem kriegen sie und alle Nichtgefragten nun alles einfach vorgesetzt.

 

Für die Kanzlerin und die anderen Regierenden ist es sicher ein Erfolg, die Substanz des Verfassungsvertragsentwurfs gerettet zu haben, ob es auch für die BürgerInnen eine Erfolg ist, wird besser nicht gefragt. Denn schon vor dem Gipfel war klar, dass das nicht mehr gewollt ist (außer Irland muss lt. Verf.). Der „Reformvertrag“ soll jetzt in Windeseile durchgebracht werden. Ohne Volksabstimmungen, aber auch ohne Beteiligung des Bundestags, wie die Debatte vom 4. Juli im Bundestag zeigt. (Von den Mitsprache-Möglichkeiten des Landtages reden wir besser in einer gesonderten Debatte.)
Die LINKE fordert eine unmittelbare Beteiligung von Bundestag und Landtagen an der Ausarbeitung des Vertrages sowie eine europaweite Volksabstimmung am Tag der Europawahl. Für uns ist das eben nicht das „Grundübel“ und kein „Showeffekt“, wie der Ständige Vertreter Schönfelder bei unserem Besuch meinte.

 

Die Linke hat 2000 in einem Abwägungsprozess den Nizza-Vertrag abgelehnt. Der neue „Reformvertrag“ ist um einiges brutaler in seiner neoliberalen, friedensgefährdenden und grundrechtseinschränkenden Ausrichtung. Die Aufrüstungsverpflichtung in den Mitgliedstaaten und der Militärhaushalt aus dem Verfassungsentwurf bleiben erhalten. Mit Frontex, der Grenzschutzagentur, verstärkt die Europäische Union ihre repressive Innen- und Asylpolitik.

Unter der deutschen Ratpräsidentschaft haben die Beziehungen nicht nur zu Russland, sondern auch zu Polen Schaden genommen. Polen ist seit 2004 Mitglied der EU und zwar ein gleichberechtigtes. Der Beitritt war kein Geschenk, dafür musste Polen ebenso wie die anderen mittel- und osteuropäischen Staaten hart arbeiten. Die Erweiterung war politisch gewollt. Dafür müssen die beigetretenen Staaten nicht dankbar sein, sondern, wenn überhaupt, wir alle. Polen hat genau wie alle anderen Mitgliedstaaten das Recht, mit Vorschlägen nicht einverstanden zu sein und eigene Vorschläge zu machen. Von Seiten Polens gab es einen einzigen Änderungswunsch, von Seiten Großbritanniens oder anderer Länder weitaus mehr. Niemandem wurde gedroht, dass sein Land keine Zahlungen mehr erhalten würde oder gar die EU zu verlassen hätte. Bei Polen schon. (Was das amerikanische Raketenabwehrschild an den Grenzen Polens und Tschechiens angeht, vermissten wir im Übrigen von Frau Merkel und Herrn Steinmeier eine klare Absage.)

 

In unserer Bilanz kann das zweite große Thema der deutschen Ratspräsidentschaft, die Klima- und Energiepolitik nicht verschwiegen werden. Die klimapolitische Performance der selbst ernannten Vorreiter EU und Deutschland lässt jedoch mehr als zu wünschen übrig: seit Jahren bestenfalls stagnierende Emissionen, ein Emissionshandelssystem, dessen Ausgestaltung strukturelle Änderungen in der Energiewirtschaft verhindert, und kaum Unterstützungsleistungen für die Opfer des Klimawandels. Auch die von Politik und Medien gefeierte Einigung der EU vom Märzgipfel auf ein CO2-Minderungsziel von 20 Prozent bis 2020 bewegt sich am unteren Rand der Forderungen, die die EU noch vor zwei Jahren an alle Industrieländer stellte. Eine konkrete Erklärung, wie die Ziele erreicht werden sollen, gab es nicht - eine Vorreiterrolle sieht anders aus. Zudem kommt die EU ungeachtet ehrgeiziger Klimaschutzziele bei ihrem Vorhaben einer schadstoffabhängigen Autobesteuerung nicht voran.

Auch der NABU zieht für die Bewertung der Ergebnisse unter deutschem Ratsvorsitz eine „nüchterne Bilanz“. Die Einbettung der energiepolitischen Beschlüsse der EU in eine übergreifende Klimaschutzstrategie ist aus Sicht des NABU, bisher nicht ausreichend gelungen.

 

Die Forderung der LINKEN ist, dass sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, zu einer Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu kommen. Der Energieverbrauch wird bis 2050 gegenüber dem jetzigen Wert halbiert. Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch muss bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent gesteigert werden.