Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Das halbe Jahr der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft ist zu Ende. Vor Beginn der Ratspräsidentschaft, im
Dezember 2006, debattierte der Landtag auf Antrag der FDP-Kollegen den deutschen Ratsvorsitz verbunden mit der Hoffnung
auf europapolitische Diskussionen im Lande. Diese hielten sich allerdings bis
auf den bundesweiten Schulprojekttag im Januar in Grenzen.
Die deutsche
Ratspräsidentschaft ist Ende Juni mit einem detaillierten Mandat für eine
Regierungskonferenz zu Ende gegangen. Das heißt, bis Ende des Jahres sollen nun
unter portugiesischem Vorsitz die Regierenden in Sachen EU-Vertrag zu einem
Ergebnis kommen. Dieses Hauptergebnis der deutschen Ratspräsidentschaft ist
nicht nichts, aber auch nicht genug, um sich den Freudentränen der Mehrheiten
des Europäischen Parlaments und Bundestages anzuschließen.
Die deutsche
Ratspräsidentschaft hat unter den Bedingungen von nationalen Machtkämpfen und
Egoismen der 27 EU-Mitgliedstaaten einen technisch erfolgreichen und
effizienten Vorsitz geführt. Sie wird die Portugiesen und Slowenen in diesem
Sinne weiter mit beeinflussen.
Unsere aktuelle Debatte zu
einer Bilanz soll weniger die institutionellen Änderungen zum Europäischen Rat,
zu den Stimmgewichten im Ministerrat oder der Begrenzung der Mitglieder in
Kommission und Parlament diskutieren. Diese strukturellen Veränderungen
beschäftigen hauptsächlich ExpertInnen. Vor allem betreffen diese
Vertrags-Inhalte die BürgerInnen nur indirekt. Zudem bleiben auch bei diesen
institutionellen Änderungen mehr Fragen offen, als beantwortet werden. Zum
Beispiel der Europäische Außenminister: er wird drei Herren dienen müssen, die
Gewaltenteilung ist außer Kraft gesetzt: er ist stellvertretender
Kommissionschef und damit dem Gesamt-EU-Wohl verpflichtet. Er ist Mitglied im
Ministerrat und von den Regierungschefs im Europäischen Rat gewählt, damit also
den einzelnen Nationalstaaten verpflichtet. Wie soll er da mit einer Stimme für
die EU nach Außen sprechen? Ein anderes Beispiel der/die neue
EU-Ratspräsident/in. Er oder sie soll für zweieinhalb Jahre die
Richtlinienkompetenz der EU haben. Damit bekommt der Europäische Rat nun auch
offiziell eine Organfunktion, die er bisher nicht hatte. Aber welche Aufgaben
hat er konkret? Die halbjährliche organisatorische und politische Rotation der
Mitgliedstaaten bleibt wohl in den Ministerräten dennoch erhalten.
Positiv ist die Stärkung des EP durch mehr Mitentscheidungen und erweiterter
Haushaltskompetenz. Das kann aber nicht aufwiegen, dass das EP weiterhin kein
Initiativrecht hat. Und bei den Themen Beihilfe, Militäreinsätzen,
Liberalisierung und Landwirtschaft erhält es weiter keine Mitsprache.
Die Diskussion um
Kompetenzen der Institutionen lenkt von den eigentlichen Fragen ab. Uns geht es
um die Fragen, welche EU bekommen die BürgerInnen, ist sie für sie
verständlich, transparent? Finden sich die Interessen der BürgerInnen in dieser
EU und diesem Vertrag wieder? Ist diese EU mit diesem Vertrag
friedensorientiert, sozial gerecht und demokratisch?
Die reale und konkrete
Politik der Europäischen Kommission zeigt sich weniger im Vertrag, dem
sogenannten Primärrecht, sondern in Mitteilungen, Grünbüchern, Richtlinien und
Verordnungen – dem sogenannten Sekundärrecht. Aktuell sind für die BürgerInnen
sehr relevant das Arbeitsrecht und die Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich.
Mit ihrer „Flexicurity-Formel“ im Arbeitsrecht übertüncht die Kommission den
Widerspruch zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit.
Das „Flexicurity“-Konzept
soll auch nach Einschätzung durch Verdi und EGB (Europ. Gewerkschaftsbund) den
Kündigungsschutz lockern, um für Beschäftigung, aber nicht
Arbeitsplatzsicherheit in der EU zu sorgen. Das wichtige nationale Instrument
des regulierenden Arbeitsrechts zum Schutz der ArbeitnehmerInnen wird unter dem
Label „Flexicurity“ unter Rechtfertigungszwang kommen.
Die deutsche
Ratspräsidentschaft hat für eine sozialere EU keine Impulse gesetzt. Sie ist
eine der wenigen EU-Regierungen, die sich gegenüber einem europäischen
Mindestlohn sperrt.
Das noch zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft angekündigte Protokoll zur
Sozialpolitik wurde still und heimlich gestrichen.
Was die Daseinvorsorge
betrifft, hat die EU-Kommission kein Interesse daran, sie vom Binnenmarkt
auszunehmen, nur das würde sie vor EUGH-Einzelurteilen sowie Wettbewerbs- und
Vergaberegeln schützen. Stattdessen wird kosmetisch der „freie und
unverfälschte Wettbewerb“ aus den Zielen des Vertragsdokuments auf Druck des
französischen Präsidenten Sarkozy gestrichen. Freilich nicht wegen des Schutzes
öffentlicher Güter für das Allgemeinwohl, sondern der heimischen Großkonzerne.
Der „freie und unverfälschte Wettbewerb“ steht aber noch 14 mal an anderer
Stelle im Reformvertrag, vor allem auch in einem angehängten Protokoll.
Subventionen, Beihilfen und
„nichttariffäre Handelshemmnisse“ wie Umwelt- und Sozialstandards sollen nach
Kommissionsinterpretation den freien Wettbewerb bald nicht mehr „verfälschen“
dürfen. Inwieweit dieses Protokoll im Widerspruch zum ebenfalls angehängten
Daseinsvorsorge-Protokoll steht, wird sich bald zeigen. Nach diesem an sich
begrüßenswerten Daseinsvorsorge-Protokoll soll der Wettbewerb der
Daseinsvorsorge untergeordnet werden.
Die sozialen Grundrechte
sind auch ein Thema in der Grundrechtecharta, die rechtsverbindlich sein soll
(von einklagbar ist aber nicht die Rede), aber nicht Teil des Vertrages ist.
Großbritannien, Irland und Polen haben eine Ausstiegklausel aus der
Grundrechtcharta erstritten, was hier, - wie übrigens auch durch die
Möglichkeiten der „verstärkten Zusammenarbeit“ in den Bereichen Inneres und
Justiz sowie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - einem Kerneuropa neuen
Auftrieb gibt.
Der scheidende deutsche
Botschafter Schönfelder meinte bei einem Treffen mit unserem Europaausschuss in
Brüssel, 95 Prozent aus dem Verfassungsvertragsentwurf seien in den
„Reformvertrag“ gerettet wurden. Genau das ist das Problem. Diese Inhalte,
nicht eine Verfassung, sondern diese Inhalte hatten Franzosen und Französinnen
sowie HolländerInnen abgelehnt. Trotzdem kriegen sie und alle Nichtgefragten
nun alles einfach vorgesetzt.
Für die Kanzlerin und die
anderen Regierenden ist es sicher ein Erfolg, die Substanz des
Verfassungsvertragsentwurfs gerettet zu haben, ob es auch für die BürgerInnen
eine Erfolg ist, wird besser nicht gefragt. Denn schon vor dem Gipfel war klar,
dass das nicht mehr gewollt ist (außer Irland muss lt. Verf.). Der
„Reformvertrag“ soll jetzt in Windeseile durchgebracht werden. Ohne
Volksabstimmungen, aber auch ohne Beteiligung des Bundestags, wie die Debatte
vom 4. Juli im Bundestag zeigt. (Von den Mitsprache-Möglichkeiten des Landtages
reden wir besser in einer gesonderten Debatte.)
Die
LINKE fordert eine unmittelbare Beteiligung von Bundestag und Landtagen an der
Ausarbeitung des Vertrages sowie eine europaweite Volksabstimmung am Tag der
Europawahl. Für uns ist das eben nicht das „Grundübel“ und kein „Showeffekt“,
wie der Ständige Vertreter Schönfelder bei unserem Besuch meinte.
Die Linke hat 2000 in einem Abwägungsprozess
den Nizza-Vertrag abgelehnt. Der neue „Reformvertrag“ ist um einiges brutaler
in seiner neoliberalen, friedensgefährdenden und grundrechtseinschränkenden
Ausrichtung. Die Aufrüstungsverpflichtung in den Mitgliedstaaten und der
Militärhaushalt aus dem Verfassungsentwurf bleiben erhalten. Mit Frontex, der
Grenzschutzagentur, verstärkt die Europäische Union ihre repressive Innen- und
Asylpolitik.
Unter der deutschen
Ratpräsidentschaft haben die Beziehungen nicht nur zu Russland, sondern auch zu
Polen Schaden genommen. Polen ist seit 2004 Mitglied der EU und zwar ein
gleichberechtigtes. Der Beitritt war kein Geschenk, dafür musste Polen ebenso
wie die anderen mittel- und osteuropäischen Staaten hart arbeiten. Die
Erweiterung war politisch gewollt. Dafür müssen die beigetretenen Staaten nicht
dankbar sein, sondern, wenn überhaupt, wir alle. Polen hat genau wie alle
anderen Mitgliedstaaten das Recht, mit Vorschlägen nicht einverstanden zu sein
und eigene Vorschläge zu machen. Von Seiten Polens gab es einen einzigen
Änderungswunsch, von Seiten Großbritanniens oder anderer Länder weitaus mehr.
Niemandem wurde gedroht, dass sein Land keine Zahlungen mehr erhalten würde
oder gar die EU zu verlassen hätte. Bei Polen schon. (Was das amerikanische Raketenabwehrschild an den
Grenzen Polens und Tschechiens angeht, vermissten wir im Übrigen von Frau
Merkel und Herrn Steinmeier eine klare Absage.)
In unserer Bilanz kann das
zweite große Thema der deutschen Ratspräsidentschaft, die Klima- und
Energiepolitik nicht verschwiegen werden. Die klimapolitische Performance der
selbst ernannten Vorreiter EU und Deutschland lässt jedoch mehr als zu wünschen
übrig: seit Jahren bestenfalls stagnierende Emissionen, ein
Emissionshandelssystem, dessen Ausgestaltung strukturelle Änderungen in der
Energiewirtschaft verhindert, und kaum Unterstützungsleistungen für die Opfer
des Klimawandels. Auch die von Politik und Medien gefeierte Einigung der EU vom
Märzgipfel auf ein CO2-Minderungsziel von 20 Prozent bis 2020 bewegt sich am
unteren Rand der Forderungen, die die EU noch vor zwei Jahren an alle
Industrieländer stellte. Eine konkrete Erklärung, wie die Ziele erreicht werden
sollen, gab es nicht - eine
Vorreiterrolle sieht anders aus. Zudem kommt die EU ungeachtet ehrgeiziger Klimaschutzziele
bei ihrem Vorhaben einer schadstoffabhängigen Autobesteuerung nicht voran.
Auch
der NABU zieht für die Bewertung der Ergebnisse unter deutschem Ratsvorsitz
eine „nüchterne Bilanz“. Die Einbettung
der energiepolitischen Beschlüsse der EU in eine übergreifende
Klimaschutzstrategie ist aus Sicht des NABU, bisher nicht ausreichend gelungen.
Die Forderung der LINKEN
ist, dass sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, zu einer
Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent bis zum Jahr
2020 und um 80 Prozent bis zum Jahr 2050 zu kommen. Der Energieverbrauch wird
bis 2050 gegenüber dem jetzigen Wert halbiert. Der Anteil erneuerbarer Energien
am Primärenergieverbrauch muss bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent gesteigert werden.