Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

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Angelika Hunger zu TOP 29: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Einsatzes von Biokraftstoffen

 

In welchen Schwierigkeiten die Biokraftstoffbranche steckt, wird wohl keinem der Fachpolitiker der verschiedenen Fraktionen verborgen geblieben sein, nachdem im Frühjahr die Hilferufe aus der Branche immer lauter wurden. Der Bundesverband Biokraftstoffe meldete 40 % Produktionseinbruch, 10 % Anlagenstillegungen und Konkurse besonders der kleinen und mittleren Anlagen, Arbeitsplatzverluste, Anlagenabbau und -verlagerung. Wenn das Gesetz nicht korrigiert wird, sind zum Ende des Jahres 80 % der Branche vom Aus bedroht. Damit werden Strukturen in ländlichen Räumen zerschlagen, die in ihrer dezentralen, regionalen Orientierung für den Wandel der Energieversorgung unerlässlich sind.

 

Schon bei der Diskussion des Energiesteuergesetzes haben meine Kollegen der Linksfraktion im Bundestag auf die zu erwartenden negativen Folgen hingewiesen und folgerichtig das Gesetz abgelehnt. Nun  liegt, nachdem die Folgen des Gesetzes für alle offensichtlich wurden, ein Antrag mit der Drs-Nr.16/5679 „Stufenbesteuerung und Quotenpflicht bei Biokraftstoffen zurücknehmen – Nachhaltigkeitskriterien umgehend einführen“ von der Linksfraktion abstimmungsreif im Bundestag vor. Ich hoffe also sehr, dass ihre Kollegen dort auch den Ernst der Situation erkannt haben und der Bundestag als Gesetzgeber sehr schnell handelt.

Daneben ist es natürlich trotzdem sinnvoll, wenn sich auch die hiesige Landesregierung in Berlin für eine andere Gesetzgebung einsetzt, so wie es Ihr Antrag anstrebt.

 

Wir können dem Antrag im Kern zustimmen, regen aber folgende Änderungen an.:

 

1. Besonders wichtig ist uns, dass in der Frage der Besteuerung von Biodiesel sofort gehandelt wird, das heißt, dass die Besteuerung zumindest bis Ende 2009 aufgehoben wird und nicht nur wie in Punkt 3 des Antrages die nächste Steuerstufe ausgesetzt wird. Hier gibt es großen Handlungsbedarf, um gerade die kleinen Produzenten, die die Vorreiter in der Entwicklung der Branche waren, noch zu retten und ihr Vertrauen in die Politik zumindest nicht weiter zu erschüttern. Im Übrigen weist auch der Fortschrittsbericht Biokraftstoffe der EU-Kommission  darauf hin, dass durch Steuerbefreiungen die größten Fortschritte bei der Einführung von Biokraftstoffen erreicht werden. Wer also wirklich an einer Energiewende hin zu erneuerbarer, regional erzeugter Energie interessiert ist, kann dem nur folgen. Zumindest ist damit auch Zeit gewonnen, eine mögliche dynamische Anpassung der Besteuerung zu prüfen und zu gestalten.

 

2. Damit zu Punkt 1 Ihres Antrages. Wenn schon nach gründlicher Prüfung eine Besteuerung erfolgen soll, dann darf nicht der Wunsch von Herrn Steinbrück nach hohen Einnahmen Pate stehen, sondern des müssen auch die positiven Effekte, die Biokraftstoffe für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschutz, Versorgungssicherheit und die Erfüllung der europäischen Biokraftstoffrichtlinie bei der Festlegung der Steuersätze angemessen berücksichtigt werden. 

 

3. Die schnelle Erhöhung der Beimischungsquote, die sie in Punkt 3 des Antrage fordern, halten wir für nicht zielführend. Sie vergrößert die Abhängigkeit der Produzenten von der Mineralölindustrie, die häufig Niedrigpreise für Biokraftstoffe zur Erfüllung der Quote erzwingt. Das führt zum Anbau der Rohstoffe in Monokultur und verstärktem Einsatz von billigen Importen. Die Chancen der kleineren Produzenten sichert nur der Absatz der Reinbiokraftstoffe. Nur das kann die Dezentralisierung des Kraftstoffmarktes und damit ein allmähliches Brechen des Monopols der Mineralölindustrie wirklich befördern.

 

4. Statt dessen sollte  in diesem Punkt des Antrages schnellstens eine Zertifizierung eingefordert werden, um  wirklich nur umweltfreundlich erzeugte Energiepflanzen zur Verarbeitung zuzulassen. Genau so wenig sollte in Deutschland Biomasse aus südlichen Gefilden (Stichwort Palmöl) verarbeitet werden, wenn diese in nicht nachhaltiger Weise erzeugt wurde, sowohl in ökologischer als auch sozialer Hinsicht.

Ob dieses Kriterium der Umweltfreundlichkeit im Land auf die großen Anlagen mit zig  tausend Tonnen Produktion und zig tausend Kilometern Transport  noch zutrifft, halte ich schon für fragwürdig. Aber dazu werden wir sicher noch im Ausschuss diskutieren können.

 

Mit den Änderungen würden wir dem Antrag zustimmen, besonders wichtig bleibt uns der erste Punkt.