Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Dr. Helga Paschke zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes
Der Herr Minister hat
bereits gesagt, dass die Argumente über Monate hinweg ausgetauscht wurden. Wir
werden nicht zu einer einheitlichen Haltung kommen. Das Ergebnis steht
eigentlich schon fest, es wird heute mit einer Mehrheit entschieden werden,
dass wir diesen Passus hinzufügen und damit die Finanzämter aus der Pflicht
lassen. Damit ist der Tag gekommen, an dem sich der Finanzminister endlich von
der Last entledigen kann, sich mit der Umsetzung der Reform der
Finanzverwaltung im Parlament zumindest gesetzgeberisch herumschlagen zu
müssen.
Der Finanzminister sagt
immer, es sei eine pragmatische Lösung. Eine pragmatische Lösung wäre es gewesen,
ein Gesetz vorzulegen, zumal andere Länder das bereits auch getan haben.
Bereits im Rahmen der Einbringung habe ich gesagt, dass es für uns von besonderer
und grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Parlament tatsächlich überlegt, an
welcher Stelle es freiwillig Befugnisse aus der Hand gibt. Das mahne ich noch
einmal an, denn im Unterschied zu anderen Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir
das manchmal auch zu Recht machen, liegt jetzt ein anderer Fall vor.
Wir geben ansonsten bei
einem Gesetzgebungsverfahren die Rechte aus der Hand, indem wir
Verordnungsermächtigungen erlassen. Wir legen das fest, was man später regeln
kann, und geben die Spielräume vor.
Dieses Gesetz aber ändern
wir. Dann aber gibt es in dem Sinne keine Spielräume mehr. Die Reform der Finanzverwaltung
ist de facto im Detail geklärt gewesen. Wir sagen: Okay, wir akzeptieren das
so; die Landesregierung soll es selbst machen. Das ist für mich eine andere
Qualität. Dann muss man sich natürlich fragen: Warum geben wir das aus der
Hand?
Dafür kann es mehrere Gründe
geben.
Ein einleuchtender Grund
wäre, dass man sagt: Man ist davon überzeugt, dass man damals im Gesetzgebungsverfahren
einen Fehler gemacht hat. Dem ist aber nicht so. In den damaligen Beratungen
wurde ausdrücklich gesagt, dass insbesondere in Bezug auf die Grundzüge der
Eingriffsverwaltungen der Gesetzgeber entscheiden sollte.
Man muss feststellen, dass
mehr als 213 000 Steuerpflichtige ihre Eingriffsverwaltung jetzt an einem
anderen Ort finden. Man muss nicht darüber nachdenken, ob der Betroffene zwei-
oder dreimal dorthin fährt, sondern man muss überlegen, ob es vom Grundsatz her
richtig ist, dass das Parlament diese Kompetenz aus der Hand gibt.
Es kann aber auch einen
anderen Grund geben. Man könnte sagen, man gibt es aus der Hand, weil man die
Sinnhaftigkeit der Reform nicht einsieht und vermeidet sozusagen prophylaktisch
eine weitere Reibungsstelle innerhalb der Koalition oder des Parlaments. Genau
diese Begründung sehe ich in dem vorliegenden Fall.
Sieht man sich die Zielstellung
der Umstrukturierung der Finanzverwaltung noch einmal an, dann stellt man fest:
Es ging in erster Linie um Fragen der Wirtschaftlichkeit. An dieser Stelle beziehe
ich die gesamte Immobilienfrage mit ein.
Wenn man in zehn Jahren
nachweisen will, dass man 16,3 Millionen € eingespart hat, und wenn
man dann noch im Hinterkopf hat, dass man in diesem Zeitraum von zehn Jahren
für die jetzt zur Disposition stehenden Standorte fast dieselbe Summe
eingestellt und dort auch investiert, dann stellt man sich schon Fragen.
Wenn man die Harzregion und
die Region Bitterfeld-Köthen nimmt, wozu gesagt wurde, es sei noch alles in
Bewegung, dann muss man schon arg zweifeln; denn genau dort wurde das Prinzip
der Wirtschaftlichkeit total durchbrochen, so dass die Akzeptanz insgesamt weg
sein muss.
Der nächster Punkt ist, dass
auch in der Pressemitteilung die Frage der Einräumigkeit der Verwaltung
angesprochen worden ist. Ich habe es schon einmal betont und jeder weiß es: Das
ist ein Witz. Auf dem Gebiet haben wir nichts geschafft. Wir haben von vierzehn
Verwaltungen elf, die nicht einräumig sind. Wir haben 153 000 Steuerberechtigte,
die sozusagen von der Nichteinräumigkeit betroffen sind.
Deshalb bitte ich Sie,
diesen Prozess, auch wenn es jetzt eine Mehrheit für die Änderung des Gesetzes
gibt, tatsächlich im Sinne der beiden Punkte des Entschließungsantrags zu
begleiten, damit wir als Opposition nicht gezwungen sind, jedes Mal den
bürokratischen Weg über eine Kleine Anfrage zu gehen, nur weil wir gehört
haben, dass ein Finanzamt umstrukturiert worden ist oder sich ein Investor
gefunden hat. Vielmehr soll die Landesregierung mit dem Entschließungsantrag
verpflichtet werden, uns automatisch diese Fortschritte bei der
Umstrukturierung der Finanzverwaltung kundzutun.
Ansonsten müssen wir das auf
dem beschwerlichen Weg jedes Mal erfragen und erstreiten. Wir würden das auch
machen. Aber ich denke, der Landesregierung und dem Parlament würde es gut zu
Gesicht stehen, wenn Sie sagen: Parlamentarisch greifen wir nicht mehr ein,
aber so kontrollieren wir es und deshalb stimmen wir dem Entschließungsantrag
zu.