Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

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Dr. Helga Paschke zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes

Der Herr Minister hat bereits gesagt, dass die Argumente über Monate hinweg ausgetauscht wurden. Wir werden nicht zu einer einheitlichen Haltung kommen. Das Ergebnis steht eigentlich schon fest, es wird heute mit einer Mehrheit entschieden werden, dass wir diesen Passus hinzufügen und damit die Finanzämter aus der Pflicht lassen. Damit ist der Tag gekommen, an dem sich der Finanzminister endlich von der Last entledigen kann, sich mit der Umsetzung der Reform der Finanzverwaltung im Parlament zumindest gesetzgeberisch herumschlagen zu müssen.

 

Der Finanzminister sagt immer, es sei eine pragmatische Lösung. Eine pragmatische Lösung wäre es gewesen, ein Gesetz vorzulegen, zumal andere Länder das bereits auch getan haben. Bereits im Rahmen der Einbringung habe ich gesagt, dass es für uns von besonderer und grundsätzlicher Bedeutung ist, dass das Parlament tatsächlich überlegt, an welcher Stelle es freiwillig Befugnisse aus der Hand gibt. Das mahne ich noch einmal an, denn im Unterschied zu anderen Gesetzgebungsverfahren, bei denen wir das manchmal auch zu Recht machen, liegt jetzt ein anderer Fall vor.

Wir geben ansonsten bei einem Gesetzgebungsverfahren die Rechte aus der Hand, indem wir Verordnungsermächtigungen erlassen. Wir legen das fest, was man später regeln kann, und geben die Spielräume vor.

 

Dieses Gesetz aber ändern wir. Dann aber gibt es in dem Sinne keine Spielräume mehr. Die Reform der Finanzverwaltung ist de facto im Detail geklärt gewesen. Wir sagen: Okay, wir akzeptieren das so; die Landesregierung soll es selbst machen. Das ist für mich eine andere Qualität. Dann muss man sich natürlich fragen: Warum geben wir das aus der Hand?

Dafür kann es mehrere Gründe geben.

Ein einleuchtender Grund wäre, dass man sagt: Man ist davon überzeugt, dass man damals im Gesetzgebungsverfahren einen Fehler gemacht hat. Dem ist aber nicht so. In den damaligen Beratungen wurde ausdrücklich gesagt, dass insbesondere in Bezug auf die Grundzüge der Eingriffsverwaltungen der Gesetzgeber entscheiden sollte.

 

Man muss feststellen, dass mehr als 213 000 Steuerpflichtige ihre Eingriffsverwaltung jetzt an einem anderen Ort finden. Man muss nicht darüber nachdenken, ob der Betroffene zwei- oder dreimal dorthin fährt, sondern man muss überlegen, ob es vom Grundsatz her richtig ist, dass das Parlament diese Kompetenz aus der Hand gibt.

 

Es kann aber auch einen anderen Grund geben. Man könnte sagen, man gibt es aus der Hand, weil man die Sinnhaftigkeit der Reform nicht einsieht und vermeidet sozusagen prophylaktisch eine weitere Reibungsstelle innerhalb der Koalition oder des Parlaments. Genau diese Begründung sehe ich in dem vorliegenden Fall.

 

Sieht man sich die Zielstellung der Umstrukturierung der Finanzverwaltung noch einmal an, dann stellt man fest: Es ging in erster Linie um Fragen der Wirtschaftlichkeit. An dieser Stelle beziehe ich die gesamte Immobilienfrage mit ein.

 

Wenn man in zehn Jahren nachweisen will, dass man 16,3 Millionen € eingespart hat, und wenn man dann noch im Hinterkopf hat, dass man in diesem Zeitraum von zehn Jahren für die jetzt zur Disposition stehenden Standorte fast dieselbe Summe eingestellt und dort auch investiert, dann stellt man sich schon Fragen.

 

Wenn man die Harzregion und die Region Bitterfeld-Köthen nimmt, wozu gesagt wurde, es sei noch alles in Bewegung, dann muss man schon arg zweifeln; denn genau dort wurde das Prinzip der Wirtschaftlichkeit total durchbrochen, so dass die Akzeptanz insgesamt weg sein muss.

 

Der nächster Punkt ist, dass auch in der Pressemitteilung die Frage der Einräumigkeit der Verwaltung angesprochen worden ist. Ich habe es schon einmal betont und jeder weiß es: Das ist ein Witz. Auf dem Gebiet haben wir nichts geschafft. Wir haben von vierzehn Verwaltungen elf, die nicht einräumig sind. Wir haben 153 000 Steuerberechtigte, die sozusagen von der Nichteinräumigkeit betroffen sind.

 

Deshalb bitte ich Sie, diesen Prozess, auch wenn es jetzt eine Mehrheit für die Änderung des Gesetzes gibt, tatsächlich im Sinne der beiden Punkte des Entschließungsantrags zu begleiten, damit wir als Opposition nicht gezwungen sind, jedes Mal den bürokratischen Weg über eine Kleine Anfrage zu gehen, nur weil wir gehört haben, dass ein Finanzamt umstrukturiert worden ist oder sich ein Investor gefunden hat. Vielmehr soll die Landesregierung mit dem Entschließungsantrag verpflichtet werden, uns automatisch diese Fortschritte bei der Umstrukturierung der Finanzverwaltung kundzutun.

 

Ansonsten müssen wir das auf dem beschwerlichen Weg jedes Mal erfragen und erstreiten. Wir würden das auch machen. Aber ich denke, der Landesregierung und dem Parlament würde es gut zu Gesicht stehen, wenn Sie sagen: Parlamentarisch greifen wir nicht mehr ein, aber so kontrollieren wir es und deshalb stimmen wir dem Entschließungsantrag zu.