Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Eva von Angern zu TOP 20: Zukunft des
Familienrechts
Die Fraktion DIE LINKE
unterstützt die Intention des FDP Antrages. Gerade vor dem Hintergrund der
momentanen Diskussion um einen besseren Schutz von Kindern vor Verwahrlosung
und Misshandlung ist es erforderlich, dass wir prüfen, welche tatsächlichen und
rechtlichen Schutzmechanismen existieren bereits und wo bestehen Lücken, die es
möglicherweise zu schließen gilt. Wir benötigen gerade bei diesem Thema einen
seriösen und nicht plakativen Umgang, ohne uns jedoch der Wahrheit zu
verschließen, dass wir nicht jeden Fall von Kindesmisshandlung verhindern
werden können.
Kinder sind im Gegensatz zu
Erwachsenen objektiv schutzbedürftig. Für diesen Schutz müssen natürlich
zuallererst ihre Eltern Sorge tragen. Die Gesellschaft kann und muss jedoch
hierfür auch entsprechende Rahmenbedingungen setzen, muss sich aber gegenüber
den Eltern nachrangig verhalten. Und ich halte die Gewichtung hinsichtlich der
Autonomie der Familie für gut und richtig.
Wenn jedoch Eltern dieser
originären Verantwortung nicht oder nicht ausreichend gerecht werden, muss die
Gesellschaft eingreifen, denn Kinder können sich eben nicht alleine helfen. Die
Frage ist jedoch, wann und wie sollte dies geschehen.
Die Einführung des
Paragraphen 8a im SGB VIII stellt dabei eine Handlungsvoraussetzung dar, ist
aber eben auch nur ein Mosaikstein im gesamten Gefüge - und mit begrenzten
Möglichkeiten.
Ein weiterer Mosaikstein
können die Änderungen im Familienrecht sein. Entscheidend ist dabei die Frage, wann
ist der Moment eingetreten, der einen Eingriff in die Autonomie einer Familie
rechtfertigt. Dies umso mehr bei einem gerichtlichen und damit sehr intensiven
Eingriff. Dabei kommen die verschiedenen Institutionen sicherlich zu
verschiedenen Entscheidungen.
Und die interessierte
Öffentlichkeit ist dabei zuweilen auch nicht sehr hilfreich. Und genau deshalb
müssen die jeweiligen Perspektiven und die jeweiligen Möglichkeiten und
Kapazitäten genau geprüft werden. Es geht vorliegend also nicht nur um eine scheinbar
einfache Änderung im Familienrecht. Vielmehr müssen sämtliche Institutionen
unter die Lupe genommen werden. Denn ein isoliertes gerichtliches Handeln hilft
dem Kind und der Familie nicht. Es bedarf der Zusammenarbeit aller
Unterstützungsstellen, wie z.B. Jugendamt, Schule, Kita, Hebamme. Dabei muss
die Zielrichtung aller die Stärkung von Familien unter Wahrung des Kindeswohles
sein.
Und dabei eröffnet die
freiwillige Gerichtsbarkeit, in der wir uns bei Familienverfahren befinden,
eben auch Möglichkeiten, die wir in der sonstigen Gerichtsbarkeit so nicht
haben.
Problematisch ist jedoch zu
benennen, dass die so genannten Unterstützungsstellen aufgrund finanzieller
Zwänge auch nur begrenzte Möglichkeiten haben. Das sind zum einen die Anzahl
der Personalstellen, aber zum anderen auch die Kompetenzen des vorhandenen
Personals. Es kann eben nicht sein, dass MitarbeiterInnen des Jugendamtes
lediglich als gesetzliches Übel vor einem gerichtlichen Verfahren einbezogen
werden, aber zuweilen keine tatsächliche Hilfe für Familien darstellen.
Die Gründe dafür sind sicher
vielschichtig, müssen aber zwingend untersucht werden!
Es steht jedoch fest: Könnte
an dieser Stelle anders gearbeitet werden, könnten gerichtliche Verfahren zum
Teil verhindert werden.
Und es ist muss der
Personal- und Zeitmangel bei den Familiengerichten benannt werden. Für ein
familiengerichtliches Verfahren stehen in Sachsen-Anhalt im Schnitt 240 Minuten
zur Verfügung. Nun klingen vier Stunden vielleicht für den ein oder anderen von
Ihnen gar nicht so wenig.
Wenn Sie jedoch schon mal
bei einem solchen Verfahren dabei waren oder in anderer Weise davon Kenntnis
genommen haben, wissen Sie, dass eine mündliche Verhandlung beim
Familiengericht ganz schnell mal zwei, drei Stunden dauern kann.
Und meist bleibt es nicht
bei einer Verhandlung.
Und da kommt noch die Zeit
der Aktenlektüre, häufig der Gutachtenlektüre und der jeweiligen Bewertung
dazu. Kurz gesagt in Richtung Justizministerium: die Zeit ist arg knapp
berechnet! Da besteht dringender Änderungsbedarf!
Ein wenig problematisch sehe
ich in der auf Bundesebene beschlossenen Fortbildungspflicht der
FamilienrichterInnen vor dem Hintergrund der richterlichen Unabhängigkeit. Die
dahinter stehende Intention ist sicher sachgerecht.
Verfahren vor dem Familiengericht
sind von einem anderen Klima geprägt, als andere Gerichtsverfahren. Der Umgang
mit den Parteien erfordert eine besondere Professionalität in pädagogischer und
psychologischer Hinsicht.
Allerdings können Sie davon
ausgehen, dass FamilienricherInnen diese Problematik sehr wohl bewusst ist und
bei ihnen ein eigenes Bedürfnis diesbezüglich besteht.
Aber auch darüber können wir
in den Ausschüssen reden. Der Rechtsausschuss sollte dafür geeignet sein.
Insgesamt denke ich, dass
auch dieser Antrag im Rahmen der Kinderschutzdebatte behandelt werden muss.
Meine Fraktion wird diesbezüglich in den entsprechenden Ausschüssen eine
Anhörung beantragen. Wir brauchen eine ehrliche Debatte an deren Ende auch
konkrete Vorschläge für einen sinnvollen und Ziel führenden Kinderschutz
stehen.