Die
Linkspartei.PDS
Fraktion
im Landtag Sachsen-Anhalt
Dr. Helga Paschke zu TOP 02: Funktionalreform noch in dieser Legislatur beschließen
Die
Abstimmung über die Kreissitze werden ebenso wie die Neubildung der Landkreise
noch eine ganze Weile im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
stehen und das ist verständlich.
Dennoch oder gerade
deshalb ist
es ganz einfach die Pflicht des Landtages erneut und gerade jetzt, zu diesem
Zeitpunkt die Funktionalreform zu thematisieren, um die es regierungsseitig sehr
ruhig geworden ist.
Betrachtet man die gesamte
Legislaturperiode, so hat die Landesregierung- natürlich auch unter Duldung der
regierungstragenden Fraktionen, im Bezug auf die kommunale Strukturreform und
die davon nicht zu trennende Funktionalreform sich um 180 Grad
gedreht.
Wurde zu Beginn der
Legislaturperiode sowohl im Koalitionsvertrag als auch noch in den
Landtagsdebatten im Verlaufe des ersten Regierungsjahres immer wieder
vorgetragen,
dass es keine kommunalen
Neugliederungen von oben und nur freiwillig gibt,
und es außer Zweifel stehen
würde, dass alle Aufgaben aus dem Landtagsbeschluss 3/68/5522 noch zur
Jahreswende auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen
werden,
so drehten sich
teils
geschuldet des äußeren Druckes (was die Kreisgebietsreform betrifft), teils aus
innerkabinettlicher Überzeugung (was die Funktionalreform betrifft) die
Koordinaten.
Von
der Vielzahl der bereits für 2003 festgelegten zu übertragenen Aufgaben wurde
vergleichsweise nur ein Bruchteil übertragen. Eigentlich waren das die ohnehin
schon für diesen Zweck in den Regierungspräsidien und später im
Landesverwaltungsamt zwischengelagerten Aufgaben aus dem
Umweltbereich.
Stattdessen begann ein
bisher im Land beispielloser Zentralisierungsprozess von Aufgabenkomplexen und
Behörden verbunden mit einer regelrechten
Landesbetrieberiteritis.
Herr Gallert hat es bereits
kurz erwähnt, aber ich muss darauf noch einmal zurückkommen. Im Rahmen der
Kommunaltour statteten wir unter anderem einen Besuch beim Landrat des
Landkreises Stendal, also meinem Landrat ab. Das war wenige Tage nach der
Landkreisversammlung. Seine gegenüber dem Fraktionsvorstand geäußerte
Einschätzung habe ich mir ziemlich genau eingeprägt:
„Wissen Sie, die
Vorgängerregierung hatte kein Konzept für die Funktionalreform, die jetzige hat
ein sehr konsequentes. Alles was irgendwie möglich ist wird zentralisiert, da
wird nichts runtergegeben!“
Nun
sei erlaubt zu sagen, wo so ein CDU-Landrat recht hat, da hat er recht. Was die
Aussage über die Vorgängerregierung betraf, so hatte sich in harter Arbeit die
Mehrheit des Landtages ein Konzept zur Funktionalreform erarbeitet und wir haben
die Landesregierung federführend mit dem Instrument des zeitweiligen Ausschusses
„Funktional- Verwaltungs- und Kommunale Strukturreform“ im wahrsten Sinne des
Wortes zum Jagen getragen. Dieses zähe Festhalten an Aufgabenkomplexen ist nun
wirklich kein Alleinstellungsmerkmal der damaligen Landesregierung. Nein, schaut
man sich in den Ländern um, so gelingt eine tiefgreifende Funktionalreform immer
nur unter maßgeblicher Mitwirkung des Parlamentes, deshalb hatten wir von Anfang
an immer wieder die Mitwirkung des Parlamentes
eingefordert.
Nun
können Sie ja sagen, dass ist Schnee von gestern. Nun bitte, aber die Quittung
liegt auf dem Tisch, in Sachen Funktionalreform passiert nichts mehr. Fazit,
solange das Problem noch nicht gelöst ist, müssen wir versuchen, in unserem
Verantwortungsbereich auch zu kehren..
Und
ich kann Sie nur alle aufrufen, es wird hohe Zeit, der jetzigen Landesregierung
auch ein konkretes Bekenntnis zur Funktionalreform abzutrotzen. Es kann dem
Landtag doch wirklich nicht genügen, wenn als Ergebnis einer Legislaturperiode
bei der Funktionalreform in jenen Aufgabenblöcken, die der Landkreistag
angesprochen hat und die in den meisten Fällen seit Jahren in der Diskussion
stehen,
herauskommt, dass der
Innenminister zusagt, dass er weiter verhandelt.
Aus
diesem Grunde haben wir im Punkt 2 des Antrages gefordert, dass sich die
Landesregierung zu dem Positionspapier „Größere Landkreise- mehr Verantwortung“,
positioniert. Und dies soll in Verbindung mit einer Position zur Denkschrift des
Städte- und Gemeindebundes erfolgen, die seit Monaten im Innenausschuss schmort.
Natürlich wissen wir auch,
dass die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode jetzt sehr knapp wird, sehr
knapp insbesondere was den dritten Punkt des Antrages
betrifft.
Das müssen wir aber
bewältigen, dass sind wir jenen schuldig, die unseres Erachtens ein Recht auf
bürgernahe Dienstleistung haben. Wir sind es auch jenen schuldig, die jetzt
bereits Vereinbarungen zum Personaleinsatz planen. Letztlich sind es wir auch
dem Landespersonal schuldig, die in einer großen Anzahl nicht wissen wohin die
Reise geht.
Wenn der politische Wille da
ist, ist man in der Lage, innerhalb kürzester Zeit Strukturveränderungen
herbeizuführen und selbst Gesetze durch den Landtag zu jagen, aber es hat
zumindest den Anschein, dass dieser nicht gerade ausgeprägt
ist.
Lassen Sie mich nunmehr
einige Worte zum Punkt eins des Antrages
sagen.
Im
Punkt 1 beantragen wir, dass sich der Landtag grundsätzlich dazu bekennt, dass
die neuen Landkreisstrukturen die Chance eröffnen, weitere Aufgabenkomplexe in
die Landkreise zu übertragen.
Dieser Punkt beinhaltet
ausdrücklich nicht, dass wir beantragen, dass alle im Positionspapier
aufgeführten Aufgaben in dieser Form mit dem Zeitpunkt der Einnahme der neuen
Strukturen eins zu eins übertragen werden sollten, wohl aber sind in
diesen Strukturen weitere Aufgaben effizienter und bürgernäher zu
erfüllen.
Grundsätzlich
teilen wir
die in der Volksstimme vom 14.10.2005 geäußerte Auffassung des
Landkreispräsidenten, dass Landkreise die Aufgaben bürgernäher erfüllen können.
Inwiefern sie kostengünstiger und besser erfüllt werden , das hängt
jedoch unter anderem auch sehr stark von der Klärung der Personalübergänge und
vor allem auch der konkreten Größe der Landkreise ab.
Um
einmal deutlicher zu sagen, beim Landkreis Harz haben wir da keine Bedenken.
Vielleicht sollte man für einzelne Aufgaben den Harz auch als Modellregion für
Aufgabenverlagerungen vorgeschaltet zulassen, sofern eine Mehrheit des
Landkreises dies dann will.
Nicht konform gehen wir mit
der ebenfalls im selben Artikel geäußerten Meinung, das man das
Landesverwaltungsamt und die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung nicht
in Frage stellen wolle und sollte.
Ich
möchte an dieser Stelle noch einmal die Position der Linkspartei wiederholen und
wohl jede/jeder hier in diesem Saal weiß, dass unsere Position die
Entwicklungsrichtung beschreibt, die sich im Bund aber auch insgesamt in den
europäischen Ländern von der Tendenz her über kurz oder lang durchsetzen
wird.
Wir
streben einen zweistufigen Landesaufbau der Verwaltung an und das so konsequent
wie möglich. Das heißt, es dürfte dann kein Landesverwaltungsamt als
Bündlungsbehörde existieren und der Staat würde sich aus der Fläche
zurückziehen, indem Aufgabenkomplexe und günstiger weise ganze Behörden
kommunalisiert werden. Das verstehen wir unter konsequenter Funktionalreform.
Etwas anderes könnte
eigentlich auch der Landkreistag nicht darunter verstehen. Und nur so würde sich
das auch auf Dauer rechnen und es würde bürgernah sein.
In
der gesamten 4. Legislaturperiode war es in der Tendenz trotz großer
Ankündigungen in der Tendenz umgekehrt. Die Landesregierung hat die Fläche vom
Staat durch Aufgaben- und Behördenentzug einerseits entleert und andererseits in
Größenordnungen staatliche Bürokratie, Doppelarbeit und Aufsichtsmaßnahmen
erhöht. Ich behaupte in tiefer Überzeugung, dass noch nie Zuwendungsempfänger
und Landkreise so unter der Last von Landesbürokratie gestöhnt haben.
Es
ist also hohe Zeit, über alle angeführten Aufgabenkomplexe zu reden. Wenngleich
sich die Linkspartei auch unter der Erfahrung der Diskussionen aus der dritten
Legislaturperiode darüber im Klaren ist, dass die beschlossenen Größenordnungen mit Kreisen unter 150
000 eine tatsächlich konsequente Funktionalreform nicht zulassen.
Wenn beispielsweise die
gesamte Schulverwaltung im Landkreis gebündelt wird, was bei 14 kommunalen
Einheiten schon sehr an der Effizienzgrenze liegt, so steht eines völlig außer
Frage, dass man das Pädagogenpersonal in diese Struktur nicht mit heruntergeben
kann.
Wollen wir ja nicht, werden
einige sagen, müssten wir aber unbedingt, sagen wir- auch im Hinblick der
internationalen Trends. Das könnten wir nun wiederum, wenn man alle Kreise in
Regionalkreisgröße geschaffen hätte und nicht nur einen. So werden wir in der
Diskussion, wenn sie denn ernsthaft betrieben wird, immer wieder genau an diese
Grenze stoßen. dass trifft nach unserer Überzeugung z.B. auch den Forstbereich.
In einem Regionalkreis wären diese Aufgaben zukunftssicher und strukturseitig
ziemlich veränderungsresistent aufgehoben. Da kann man nur hoffen, dass wir die
Forst nicht mit dem heutigen Beschluss irreversibel der kommunalen Ebene
entziehen.
Herr Gallert hat es schon erwähnt, und im
Positionspapier ist es wieder angemahnt, auch die interkommunale
Aufgabenverteilung muss weiter geführt werden, dass geht aber nur, wenn sich das
land bewegt.
Ich
bitte Sie im Namen der Linkspartei, dass wir auch unter dem Eindruck des
heutigen vormittags ein deutliches Zeichen setzten und den Antrag zum
Landtagsbeschluss erheben.