Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt

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Dr. Helga Paschke zu TOP 02: Funktionalreform noch in dieser Legislatur beschließen

 

Die Abstimmung über die Kreissitze werden ebenso wie die Neubildung der Landkreise noch eine ganze Weile im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stehen und das ist verständlich.

Dennoch oder gerade deshalb ist es ganz einfach die Pflicht des Landtages erneut und gerade jetzt, zu diesem Zeitpunkt die Funktionalreform zu thematisieren, um die es regierungsseitig sehr ruhig geworden ist.

Betrachtet man die gesamte Legislaturperiode, so hat die Landesregierung- natürlich auch unter Duldung der regierungstragenden Fraktionen, im Bezug auf die kommunale Strukturreform und die davon nicht zu trennende Funktionalreform sich um 180 Grad gedreht.

Wurde zu Beginn der Legislaturperiode sowohl im Koalitionsvertrag als auch noch in den Landtagsdebatten im Verlaufe des ersten Regierungsjahres immer wieder vorgetragen,

 

dass es keine kommunalen Neugliederungen von oben und nur freiwillig gibt,

 

und es außer Zweifel stehen würde, dass alle Aufgaben aus dem Landtagsbeschluss 3/68/5522 noch zur Jahreswende auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden,

 

so drehten sich teils geschuldet des äußeren Druckes (was die Kreisgebietsreform betrifft), teils aus innerkabinettlicher Überzeugung (was die Funktionalreform betrifft) die Koordinaten.

 

Von der Vielzahl der bereits für 2003 festgelegten zu übertragenen Aufgaben wurde vergleichsweise nur ein Bruchteil übertragen. Eigentlich waren das die ohnehin schon für diesen Zweck in den Regierungspräsidien und später im Landesverwaltungsamt zwischengelagerten Aufgaben aus dem Umweltbereich.

Stattdessen begann ein bisher im Land beispielloser Zentralisierungsprozess von Aufgabenkomplexen und Behörden verbunden mit einer regelrechten Landesbetrieberiteritis.

Sehr einprägsame und folgenschwere Beispiele waren und sind die Sozialagentur und die staatlichen Schulämter unter dem Dach des Landesverwaltungsamtes. Darauf komme ich aber noch zurück.

 

Herr Gallert hat es bereits kurz erwähnt, aber ich muss darauf noch einmal zurückkommen. Im Rahmen der Kommunaltour statteten wir unter anderem einen Besuch beim Landrat des Landkreises Stendal, also meinem Landrat ab. Das war wenige Tage nach der Landkreisversammlung. Seine gegenüber dem Fraktionsvorstand geäußerte Einschätzung habe ich mir ziemlich genau eingeprägt:

 

„Wissen Sie, die Vorgängerregierung hatte kein Konzept für die Funktionalreform, die jetzige hat ein sehr konsequentes. Alles was irgendwie möglich ist wird zentralisiert, da wird nichts runtergegeben!“

 

Nun sei erlaubt zu sagen, wo so ein CDU-Landrat recht hat, da hat er recht. Was die Aussage über die Vorgängerregierung betraf, so hatte sich in harter Arbeit die Mehrheit des Landtages ein Konzept zur Funktionalreform erarbeitet und wir haben die Landesregierung federführend mit dem Instrument des zeitweiligen Ausschusses „Funktional- Verwaltungs- und Kommunale Strukturreform“ im wahrsten Sinne des Wortes zum Jagen getragen. Dieses zähe Festhalten an Aufgabenkomplexen ist nun wirklich kein Alleinstellungsmerkmal der damaligen Landesregierung. Nein, schaut man sich in den Ländern um, so gelingt eine tiefgreifende Funktionalreform immer nur unter maßgeblicher Mitwirkung des Parlamentes, deshalb hatten wir von Anfang an immer wieder die Mitwirkung des Parlamentes eingefordert.

Nun können Sie ja sagen, dass ist Schnee von gestern. Nun bitte, aber die Quittung liegt auf dem Tisch, in Sachen Funktionalreform passiert nichts mehr. Fazit, solange das Problem noch nicht gelöst ist, müssen wir versuchen, in unserem Verantwortungsbereich auch zu kehren..

 

Und ich kann Sie nur alle aufrufen, es wird hohe Zeit, der jetzigen Landesregierung auch ein konkretes Bekenntnis zur Funktionalreform abzutrotzen. Es kann dem Landtag doch wirklich nicht genügen, wenn als Ergebnis einer Legislaturperiode bei der Funktionalreform in jenen Aufgabenblöcken, die der Landkreistag angesprochen hat und die in den meisten Fällen seit Jahren in der Diskussion stehen,

herauskommt, dass der Innenminister zusagt, dass er weiter verhandelt.

 

Aus diesem Grunde haben wir im Punkt 2 des Antrages gefordert, dass sich die Landesregierung zu dem Positionspapier „Größere Landkreise- mehr Verantwortung“, positioniert. Und dies soll in Verbindung mit einer Position zur Denkschrift des Städte- und Gemeindebundes erfolgen, die seit Monaten im Innenausschuss schmort.

Natürlich wissen wir auch, dass die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode jetzt sehr knapp wird, sehr knapp insbesondere was den dritten Punkt des Antrages betrifft.

 

Das müssen wir aber bewältigen, dass sind wir jenen schuldig, die unseres Erachtens ein Recht auf bürgernahe Dienstleistung haben. Wir sind es auch jenen schuldig, die jetzt bereits Vereinbarungen zum Personaleinsatz planen. Letztlich sind es wir auch dem Landespersonal schuldig, die in einer großen Anzahl nicht wissen wohin die Reise geht.

 

Wenn der politische Wille da ist, ist man in der Lage, innerhalb kürzester Zeit Strukturveränderungen herbeizuführen und selbst Gesetze durch den Landtag zu jagen, aber es hat zumindest den Anschein, dass dieser nicht gerade ausgeprägt ist.

 

Lassen Sie mich nunmehr einige Worte zum Punkt eins des Antrages  sagen.

 

Im Punkt 1 beantragen wir, dass sich der Landtag grundsätzlich dazu bekennt, dass die neuen Landkreisstrukturen die Chance eröffnen, weitere Aufgabenkomplexe in die Landkreise zu übertragen.

 

Dieser Punkt beinhaltet ausdrücklich nicht, dass wir beantragen, dass alle im Positionspapier aufgeführten Aufgaben in dieser Form mit dem Zeitpunkt der Einnahme der neuen Strukturen eins zu eins übertragen werden sollten, wohl aber sind in diesen Strukturen weitere Aufgaben effizienter und bürgernäher zu erfüllen.

 

Grundsätzlich teilen wir die in der Volksstimme vom 14.10.2005 geäußerte Auffassung des Landkreispräsidenten, dass Landkreise die Aufgaben bürgernäher erfüllen können. Inwiefern sie kostengünstiger und besser erfüllt werden , das hängt jedoch unter anderem auch sehr stark von der Klärung der Personalübergänge und vor allem auch der konkreten Größe der Landkreise ab.

 

Um einmal deutlicher zu sagen, beim Landkreis Harz haben wir da keine Bedenken. Vielleicht sollte man für einzelne Aufgaben den Harz auch als Modellregion für Aufgabenverlagerungen vorgeschaltet zulassen, sofern eine Mehrheit des Landkreises dies dann will.

 

Nicht konform gehen wir mit der ebenfalls im selben Artikel geäußerten Meinung, das man das Landesverwaltungsamt und die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung nicht in Frage stellen wolle und sollte. 

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Position der Linkspartei wiederholen und wohl jede/jeder hier in diesem Saal weiß, dass unsere Position die Entwicklungsrichtung beschreibt, die sich im Bund aber auch insgesamt in den europäischen Ländern von der Tendenz her über kurz oder lang durchsetzen wird. 

Wir streben einen zweistufigen Landesaufbau der Verwaltung an und das so konsequent wie möglich. Das heißt, es dürfte dann kein Landesverwaltungsamt als Bündlungsbehörde existieren und der Staat würde sich aus der Fläche zurückziehen, indem Aufgabenkomplexe und günstiger weise ganze Behörden kommunalisiert werden. Das verstehen wir unter konsequenter Funktionalreform.

 

Etwas anderes könnte eigentlich auch der Landkreistag nicht darunter verstehen. Und nur so würde sich das auch auf Dauer rechnen und es würde bürgernah sein.

 

In der gesamten 4. Legislaturperiode war es in der Tendenz trotz großer Ankündigungen in der Tendenz umgekehrt. Die Landesregierung hat die Fläche vom Staat durch Aufgaben- und Behördenentzug einerseits entleert und andererseits in Größenordnungen staatliche Bürokratie, Doppelarbeit und Aufsichtsmaßnahmen erhöht. Ich behaupte in tiefer Überzeugung, dass noch nie Zuwendungsempfänger und Landkreise so unter der Last von Landesbürokratie gestöhnt haben.

 

Es ist also hohe Zeit, über alle angeführten Aufgabenkomplexe zu reden. Wenngleich sich die Linkspartei auch unter der Erfahrung der Diskussionen aus der dritten Legislaturperiode darüber im Klaren ist, dass die beschlossenen  Größenordnungen mit Kreisen unter 150 000 eine tatsächlich konsequente Funktionalreform nicht zulassen.

 

Wenn beispielsweise die gesamte Schulverwaltung im Landkreis gebündelt wird, was bei 14 kommunalen Einheiten schon sehr an der Effizienzgrenze liegt, so steht eines völlig außer Frage, dass man das Pädagogenpersonal in diese Struktur nicht mit heruntergeben kann.

Wollen wir ja nicht, werden einige sagen, müssten wir aber unbedingt, sagen wir- auch im Hinblick der internationalen Trends. Das könnten wir nun wiederum, wenn man alle Kreise in Regionalkreisgröße geschaffen hätte und nicht nur einen. So werden wir in der Diskussion, wenn sie denn ernsthaft betrieben wird, immer wieder genau an diese Grenze stoßen. dass trifft nach unserer Überzeugung z.B. auch den Forstbereich. In einem Regionalkreis wären diese Aufgaben zukunftssicher und strukturseitig ziemlich veränderungsresistent aufgehoben. Da kann man nur hoffen, dass wir die Forst nicht mit dem heutigen Beschluss irreversibel der kommunalen Ebene entziehen.

Herr  Gallert hat es schon erwähnt, und im Positionspapier ist es wieder angemahnt, auch die interkommunale Aufgabenverteilung muss weiter geführt werden, dass geht aber nur, wenn sich das land bewegt.

 

Ich bitte Sie im Namen der Linkspartei, dass wir auch unter dem Eindruck des heutigen vormittags ein deutliches Zeichen setzten und den Antrag zum Landtagsbeschluss erheben.