Die
Linkspartei.PDS
Fraktion
im Landtag Sachsen-Anhalt
http://www.linksfraktion-lsa.de/
Gerald Grünert zu TOP 02:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung
und des Kommunalwahlrechtes
Mit
der vorliegenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Änderung der
Gemeinde- und Landkreisordnung sowie des Kommunalwahlrechts wurde die Chance
verpasst, tatsächlich eine Stärkung der Bürgerbeteiligung sowie des
ehrenamtlichen Teil der Verwaltung – sprich den Kreistag – zu
stärken.
Die Linkspartei.PDS-Fraktion hatte zu diesem Zweck Änderungsanträge in den Innenausschuss eingebracht, um diese auch in das Anhörungsverfahren einzubinden. Diese Änderungsanträge wurden jedoch nicht den Anzuhörenden zur Verfügung gestellt. Dies ist bedauerlich, da unsere Fraktion im Rahmen ihrer derzeit durchgeführten Kommunaltour aus den Kreisen Signale erhält, die in Richtung unserer Änderungsanträge gehen. Aber auch die durchgeführte Anhörung an sich lässt keinen Rückschluss auf die getroffenen Regelungen der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung zu, da von den Geladenen nur drei von dreizehn anwesend waren. Keiner der zu hörenden Landräte war anwesend. Dies kann aus unserer Sicht nicht befriedigen. Offensichtlich war auch die Ladungszeit auf Grund der Sondersitzung des Innenausschusses nicht geeignet, entsprechend die Meinung nicht nur der Hauptverwaltungsbeamten (Ländräte) sondern auch der Kreistage abzufragen und darzustellen. Dies jedoch ist aus unserer Sicht für eine Interessenabwägung unverzichtbar.
Mit
der nunmehr getroffenen Regelung wird sich die Zahl der Mandatsträger in den zu
bildenden Landkreisen erheblich verringern. Im neuen Harzkreis von vormals 138
auf 60 oder im Salzlandkreis von 132 auf 60. Aus unserer Sicht ist dies nicht
akzeptabel. Deshalb fordern wir mit unserem Änderungsantrag eine angemessene
Erhöhung der Zahl der Kreistagsmitglieder. Im Rahmen der repräsentativen
Demokratie ist es unerlässlich, dass die Bürger vor Ort auch gewählte
Ansprechpartner vorfinden. Man kann nicht wie in anderen Bereichen z.B. auf der
einen Seite für eine Erhöhung der Flächenpräsenz der Polizei sein und auf der
anderen Seite die Flächenpräsenz der Mandatsträger ausdünnen. Das führt aus
unserer Sicht zu Demokratiedefiziten.
Die
weiteren Änderungsanträge unserer Fraktion fordern ein Moratorium bzw. nur
leichte Anpassung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren. Für die
Linkspartei.PDS-Fraktion ist die Begründung zur Anhebung des Quorums für
Bürgerbegehren nicht schlüssig. Während in einem überschaubaren Bereich einer
Kreisfreien Stadt nur 10.000 Unterschriften notwendig sind, sollen in einem viel
größerem Territorium der neu zu bildenden Landkreise 15.000 Unterschriften
wahlberechtigter Bürger beigebracht werden. Dies ist nicht nur unlogisch, nein,
es erschwert die Anwendung in Landkreisen zusätzlich. Ein Verweis auf
Unterstützerorganisatoren ist aus meiner Sicht unzulässig, da auch der Kreistag
ein Bürgerbegehren beschließen kann.
Da
sich Bürgerbegehren und –entscheide auf den eigenen Wirkungsbereich beziehen,
scheiden auch Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinderäten, wie von Herrn
Kolze dargestellt, aus.
Bei
den Quoren für Einwohneranträge spricht sich die Linkspartei.PDS nur für eine
gerechtfertigte leichte Erhöhung auf maximal 4.000 Einwohnerunterschriften
aus.
Im
Rahmen unserer Kommunaltour haben wir zur Kenntnis genommen, dass es einen noch
nicht klar definierten Rechtszustand bezüglich der Ortsbürgermeister bei
eingemeindeten Gemeinden gibt. Da die vormals ehrenamtlichen Bürgermeister bei
einer Eingemeindung Ortsbürgermeister werden, endet ihre Amtszeit mit Ablauf der
Wahlperiode und sie müssen ihre Tätigkeit im Ortschaftsrat beenden, da sie nicht
aus der Mitte des Ortschaftsrates, sondern durch Direktwahl gewählt wurden. Eine
vormals vorhandene Übergangsregelung wurde 2002, unter CDU-FDP-Regierung durch
die Aufhebung der drei Vorschaltgesetze abgeschafft. Im Sinne eines harmonischen
Hineinwachsens in die Einheitsgemeinde – sofern davon hier überhaupt gesprochen
werden kann - erachten Bürgermeister von Einheitsgemeinden die Wiederaufgreifung
der ehemaligen Übergangsregelung für dringend geboten.
Auf der anderen Seite verwehrt das Landesverwaltungsamt, als obere Kommunalaufsicht, die Abwahl von Ortsbürgermeistern, in diesem Falle ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister, mit der Begründung, das eine Abwahl von Ortsbürgermeistern nach Ortschaftsverfassungsrecht nicht zulässig ist. An Hand dieses Beispiels wird das Dilemma sichtbar und eine entsprechende Regelung dringend erforderlich.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS wirbt um Ihre Zustimmung zu ihren Änderungsanträgen. Sollten die Änderungsanträge keine Mehrheit finden, wird unsere Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.