Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt

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Gerald Grünert zu TOP 02: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Kommunalwahlrechtes

 

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung sowie des Kommunalwahlrechts wurde die Chance verpasst, tatsächlich eine Stärkung der Bürgerbeteiligung sowie des ehrenamtlichen Teil der Verwaltung – sprich den Kreistag – zu stärken.

 

Die Linkspartei.PDS-Fraktion hatte zu diesem Zweck Änderungsanträge in den Innenausschuss eingebracht, um diese auch in das Anhörungsverfahren einzubinden. Diese Änderungsanträge wurden jedoch nicht den Anzuhörenden zur Verfügung gestellt. Dies ist bedauerlich, da unsere Fraktion im Rahmen ihrer derzeit durchgeführten Kommunaltour aus den Kreisen Signale erhält, die in Richtung unserer Änderungsanträge gehen. Aber auch die durchgeführte Anhörung an sich lässt keinen Rückschluss auf die getroffenen Regelungen der nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung zu, da von den Geladenen nur drei von dreizehn anwesend waren. Keiner der zu hörenden Landräte war anwesend. Dies kann aus unserer Sicht nicht befriedigen. Offensichtlich war auch die Ladungszeit auf Grund der Sondersitzung des Innenausschusses nicht geeignet, entsprechend die Meinung nicht nur der Hauptverwaltungsbeamten (Ländräte) sondern auch der Kreistage abzufragen und darzustellen. Dies jedoch ist aus unserer Sicht für eine Interessenabwägung unverzichtbar.

 

Mit der nunmehr getroffenen Regelung wird sich die Zahl der Mandatsträger in den zu bildenden Landkreisen erheblich verringern. Im neuen Harzkreis von vormals 138 auf 60 oder im Salzlandkreis von 132 auf 60. Aus unserer Sicht ist dies nicht akzeptabel. Deshalb fordern wir mit unserem Änderungsantrag eine angemessene Erhöhung der Zahl der Kreistagsmitglieder. Im Rahmen der repräsentativen Demokratie ist es unerlässlich, dass die Bürger vor Ort auch gewählte Ansprechpartner vorfinden. Man kann nicht wie in anderen Bereichen z.B. auf der einen Seite für eine Erhöhung der Flächenpräsenz der Polizei sein und auf der anderen Seite die Flächenpräsenz der Mandatsträger ausdünnen. Das führt aus unserer Sicht zu Demokratiedefiziten.

 

Die weiteren Änderungsanträge unserer Fraktion fordern ein Moratorium bzw. nur leichte Anpassung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren. Für die Linkspartei.PDS-Fraktion ist die Begründung zur Anhebung des Quorums für Bürgerbegehren nicht schlüssig. Während in einem überschaubaren Bereich einer Kreisfreien Stadt nur 10.000 Unterschriften notwendig sind, sollen in einem viel größerem Territorium der neu zu bildenden Landkreise 15.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürger beigebracht werden. Dies ist nicht nur unlogisch, nein, es erschwert die Anwendung in Landkreisen zusätzlich. Ein Verweis auf Unterstützerorganisatoren ist aus meiner Sicht unzulässig, da auch der Kreistag ein Bürgerbegehren beschließen kann.

Da sich Bürgerbegehren und –entscheide auf den eigenen Wirkungsbereich beziehen, scheiden auch Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinderäten, wie von Herrn Kolze dargestellt, aus.

Bei den Quoren für Einwohneranträge spricht sich die Linkspartei.PDS nur für eine gerechtfertigte leichte Erhöhung auf maximal 4.000 Einwohnerunterschriften aus.

 

Im Rahmen unserer Kommunaltour haben wir zur Kenntnis genommen, dass es einen noch nicht klar definierten Rechtszustand bezüglich der Ortsbürgermeister bei eingemeindeten Gemeinden gibt. Da die vormals ehrenamtlichen Bürgermeister bei einer Eingemeindung Ortsbürgermeister werden, endet ihre Amtszeit mit Ablauf der Wahlperiode und sie müssen ihre Tätigkeit im Ortschaftsrat beenden, da sie nicht aus der Mitte des Ortschaftsrates, sondern durch Direktwahl gewählt wurden. Eine vormals vorhandene Übergangsregelung wurde 2002, unter CDU-FDP-Regierung durch die Aufhebung der drei Vorschaltgesetze abgeschafft. Im Sinne eines harmonischen Hineinwachsens in die Einheitsgemeinde – sofern davon hier überhaupt gesprochen werden kann - erachten Bürgermeister von Einheitsgemeinden die Wiederaufgreifung der ehemaligen Übergangsregelung für dringend geboten.

Auf der anderen Seite verwehrt das Landesverwaltungsamt, als obere Kommunalaufsicht, die Abwahl von Ortsbürgermeistern, in diesem Falle ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister, mit der Begründung, das eine Abwahl von Ortsbürgermeistern nach Ortschaftsverfassungsrecht nicht zulässig ist. An Hand dieses Beispiels wird das Dilemma sichtbar und eine entsprechende Regelung dringend erforderlich.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS wirbt um Ihre Zustimmung zu ihren Änderungsanträgen. Sollten die Änderungsanträge keine Mehrheit finden, wird unsere Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.