Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt

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Gerald Grünert zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und des Kommunalwahlgesetzes

 

Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf soll  auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneugliederung  notwendige Änderungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung regeln. Dies ist zu begrüßen, da offensichtlich die Vorgängerregierung ihre Schularbeiten nicht vollständig erledigt hat. Die nunmehr vorgeschlagenen Regelungen hätten spätestens mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts, welches am 9.12.2005 vom Landtag beschlossen wurde, bereits gefasst werden können. Hier wurde unnütz Zeit verschwendet. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hofft, dass es in dieser Legislaturperiode durch die Landesregierung keine permanenten Veränderungen des Kommunalverfassungsrechts geben wird. Selbst mit Hilfe des Internets ist bis heute kaum eine lesbare, mit allen Änderungen ergänzte Fassung  des Kommunalverfassungsrechts zu finden.

 

Nun zu den einzelnen Neuregelungen:

Die Linkspartei.PDS begrüßt die nunmehr eindeutigen Regelungen der Amtszeit der Bürgermeister und Landräte. Die Festsetzung der oberen Altersgrenze – hier fixiert auf die Vollendung des 72. Lebensjahres – begrüßen wir.

Dagegen nicht nachvollziehbar ist aus unserer Sicht ist die Nichtanwendung dieser Möglichkeit auf die mittelbar gewählten Beamten, wie z.B. Beigeordnete und Leiter von gemeinsamen Verwaltungsämtern. Dieser Aspekt könnte bei der geplanten flächendeckenden Bildung von Einheitsgemeinden eher hinderlich sein.

 

Die Angleichung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren  - entsprechend den zukünftigen Einwohnerzahlen der Landkreise - halten wir in der vorgelegten Fassung für nicht sachdienlich. Aus der Sicht der Linkspartei.PDS-Fraktion sollte die Obergrenze bei 4.000 antragsberechtigten Einwohnern festgesetzt werden. Dies würde auf die Fläche bezogen auch Einwohnern unter 18 Jahren tatsächlich die Möglichkeit geben, sich zu ihren Belangen äußern zu können.

Bezogen auf das Quorum für Bürgerbegehren fordert unsere Fraktion eine Deckelung bei 10.000 wahlberechtigten Bürgern. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn in einer Kreisfreien Stadt (Halle oder Magdeburg) mit mehr als 200.000 Einwohnern und einem überschaubaren Territorium 10.000 wahlberechtigte Bürger ausreichen, jedoch in Landkreisen bei einer erheblich geringeren Einwohnerdichte und größeren territorialen Andehnung das Quorum auf 15.000 wahlberechtigte Bürger angehoben werden soll. Dies führt zu einer Verschlechterung demokratischer Teilhabebedingungen in den Landkreisen und wird von uns nicht geteilt. Gerade unter dem Aspekt der Stärkung demokratischer Bürgerrechte wäre eine den heutigen Bedingungen Rechnung tragende Neuregelung unter Nutzung der Erfahrungen der bayrischen Kommunalverfassung notwendig gewesen. Dazu schweigt jedoch die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Unsere Fraktion wird diesbezüglich Änderungsanträge zur Qualifizierung des Gesetzentwurfes im Rahmen der Behandlung im Innenausschuss einreichen. 

 

Unbefriedigend ist zudem die nunmehr vorgeschlagene zaghafte Erhöhung der Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Kreistage in Landkreisen mit mehr als 200.000 Einwohnern auf 60. In diesem Punkt wird der Stellenwert ehrenamtlicher Mandatsträger durch die Landesregierung sehr deutlich. Als unsere Fraktion ihr Regionalkreismodell vorstellte, waren es besonders die Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion, die das Ende der ehrenamtlichen Mandatswahrnahme prognostizierten, da die Fläche nicht durch die geringe Anzahl der Mandatsträger zu bewältigen wäre. Nunmehr sollen es 12 Mandate mehr richten? Nehmen wir das Beispiel des neuen Landkreises Harz. Bisher tagten dort drei Kreistage mit 42 bzw. 48 Mitgliedern, also 138 Mitglieder insgesamt. Nunmehr sollen zukünftig 60 Mitglieder genau das bewältigen, was den ehemaligen Kreistagen nur unter großem Aufwand gelungen war.

 

In diesem Punkt stimmt die Argumentation der Koalition nicht mit der Wirklichkeit überein. Nicht nur das mit dieser drastischen Reduzierung der Mandatsplätze ein Demokratieabbau vollzogen wird, nein sie versuchen offensichtlich Haushaltskonsolidierung  auf Kosten des Ehrenamtes zu betreiben. Die Linkspartei.PDS wird ihren bereits bei der Behandlung des Gesetzentwurfes zur Kreisgebietsneureglung gestellten Antrag zur Erhöhung der Mandatsplätze auf 72, erneut einbringen.

 

Die Regelung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und der damit verbundenen Harmonisierung der Wahltermine wird durch unsere Fraktion ausdrücklich unterstützt.