Die Linkspartei.PDS
Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
Gerald
Grünert zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, der
Landkreisordnung und des Kommunalwahlgesetzes
Der
nunmehr vorliegende Gesetzentwurf soll
auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneugliederung notwendige Änderungen in der Gemeinde- und
Landkreisordnung regeln. Dies ist zu begrüßen, da offensichtlich die
Vorgängerregierung ihre Schularbeiten nicht vollständig erledigt hat. Die
nunmehr vorgeschlagenen Regelungen hätten spätestens mit dem Gesetz zur
Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts, welches am 9.12.2005 vom Landtag
beschlossen wurde, bereits gefasst werden können. Hier wurde unnütz Zeit verschwendet.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hofft, dass es in dieser Legislaturperiode
durch die Landesregierung keine permanenten Veränderungen des
Kommunalverfassungsrechts geben wird. Selbst mit Hilfe des Internets ist bis
heute kaum eine lesbare, mit allen Änderungen ergänzte Fassung des Kommunalverfassungsrechts zu finden.
Nun
zu den einzelnen Neuregelungen:
Die
Linkspartei.PDS begrüßt die nunmehr eindeutigen Regelungen der Amtszeit der
Bürgermeister und Landräte. Die Festsetzung der oberen Altersgrenze – hier
fixiert auf die Vollendung des 72. Lebensjahres – begrüßen wir.
Dagegen
nicht nachvollziehbar ist aus unserer Sicht ist die Nichtanwendung dieser
Möglichkeit auf die mittelbar gewählten Beamten, wie z.B. Beigeordnete und
Leiter von gemeinsamen Verwaltungsämtern. Dieser Aspekt könnte bei der
geplanten flächendeckenden Bildung von Einheitsgemeinden eher hinderlich sein.
Die
Angleichung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren - entsprechend den zukünftigen
Einwohnerzahlen der Landkreise - halten wir in der vorgelegten Fassung für
nicht sachdienlich. Aus der Sicht der Linkspartei.PDS-Fraktion sollte die
Obergrenze bei 4.000 antragsberechtigten Einwohnern festgesetzt werden. Dies würde
auf die Fläche bezogen auch Einwohnern unter 18 Jahren tatsächlich die Möglichkeit
geben, sich zu ihren Belangen äußern zu können.
Bezogen
auf das Quorum für Bürgerbegehren fordert unsere Fraktion eine Deckelung bei
10.000 wahlberechtigten Bürgern. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn in einer
Kreisfreien Stadt (Halle oder Magdeburg) mit mehr als 200.000 Einwohnern und einem
überschaubaren Territorium 10.000 wahlberechtigte Bürger ausreichen, jedoch in
Landkreisen bei einer erheblich geringeren Einwohnerdichte und größeren territorialen
Andehnung das Quorum auf 15.000 wahlberechtigte Bürger angehoben werden soll.
Dies führt zu einer Verschlechterung demokratischer Teilhabebedingungen in den
Landkreisen und wird von uns nicht geteilt. Gerade unter dem Aspekt der Stärkung
demokratischer Bürgerrechte wäre eine den heutigen Bedingungen Rechnung
tragende Neuregelung unter Nutzung der Erfahrungen der bayrischen Kommunalverfassung
notwendig gewesen. Dazu schweigt jedoch die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf.
Unsere Fraktion wird diesbezüglich Änderungsanträge zur Qualifizierung des
Gesetzentwurfes im Rahmen der Behandlung im Innenausschuss einreichen.
Unbefriedigend ist zudem die nunmehr vorgeschlagene zaghafte Erhöhung der Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder der Kreistage in Landkreisen mit mehr als 200.000 Einwohnern auf 60. In diesem Punkt wird der Stellenwert ehrenamtlicher Mandatsträger durch die Landesregierung sehr deutlich. Als unsere Fraktion ihr Regionalkreismodell vorstellte, waren es besonders die Mitglieder der CDU- und FDP-Fraktion, die das Ende der ehrenamtlichen Mandatswahrnahme prognostizierten, da die Fläche nicht durch die geringe Anzahl der Mandatsträger zu bewältigen wäre. Nunmehr sollen es 12 Mandate mehr richten? Nehmen wir das Beispiel des neuen Landkreises Harz. Bisher tagten dort drei Kreistage mit 42 bzw. 48 Mitgliedern, also 138 Mitglieder insgesamt. Nunmehr sollen zukünftig 60 Mitglieder genau das bewältigen, was den ehemaligen Kreistagen nur unter großem Aufwand gelungen war.
In
diesem Punkt stimmt die Argumentation der Koalition nicht mit der Wirklichkeit
überein. Nicht nur das mit dieser drastischen Reduzierung der Mandatsplätze ein
Demokratieabbau vollzogen wird, nein sie versuchen offensichtlich Haushaltskonsolidierung auf Kosten des Ehrenamtes zu betreiben. Die
Linkspartei.PDS wird ihren bereits bei der Behandlung des Gesetzentwurfes zur
Kreisgebietsneureglung gestellten Antrag zur Erhöhung der Mandatsplätze auf 72,
erneut einbringen.
Die
Regelung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und der damit verbundenen
Harmonisierung der Wahltermine wird durch unsere Fraktion ausdrücklich unterstützt.