PDS-Landtagsfraktion
Dr. Petra Weiher zu TOP 11:
Entwurf
eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land
Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche
Landesbank
Mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bestehende Staatsvertrag zur Nord LB
geändert werden, der 2002 mit dem Wegfall von Anstaltslast und
Gewährträgerhaftung und einer Übergangszeit bis zum 18. Juli 2005 bereits
grundlegende Änderungen erfuhr. 2002 war allen Beteiligten klar, dass das mit
diesen Haftungsgrundlagen verbundene A-Rating und die besseren
Refinanzierungsgrundlagen der Bank zukünftig auf andere Weise untersetzt werden
müssen. Mit anderen Worten ausgedrückt, Landesbanken und Sparkassen sind
spätestens ab 19.Juli 2005 auf eine bessere Eigenkapitalausstattung der
Einrichtung angewiesen und müssen eine Geschäftspolitik ausüben, die stärker als
bisher gewinnorientiert arbeitet.
Beide Punkte – Eigenkapital
und Geschäftspolitik –werden maßgeblich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und
dem Ermächtigungsantrag über 150 Mio. Euro als Kapitalzuführung an die Nord LB
geändert. Deshalb soll diese Problematik etwas näher beleuchtet
werden.
2002 waren konkrete
Anforderungen an die Träger im Zusammenhang mit einer stärkeren
Eigenkapitalausstattung noch nicht bekannt. Das änderte sich im Sommer 2004, als
den Landesbanken und ihren Trägern durch die Ratingagenturen klargemacht wurde,
welche Position sie zukünftig ohne bisherige Haftungsbedingungen einnehmen
würden, wenn sie nicht dringend für eine stärkere eigene Kapitalbasis sorgen.
Für die Nord LB würde das Absinken auf ein B-Rating ihre bisherige sehr gute
Position und damit die Bedingungen für ihr Klientel eindeutig verschlechtern. So
wurde von allen bisherigen Trägern deshalb die enorme Summe von 2 Mrd. Euro zur
Kapitalaufstockung abverlangt, um die Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich
belastet wird diese Diskussion durch den Verlust von 1 Mrd. Euro durch die
Beteiligung der Nord LB an der Berliner Bankgesellschaft. Mecklenburg-Vorpommern
hat sehr schnell deutlich gemacht, dass es die Erwartungen weder erfüllen kann
noch wird und aussteigt. Ob das zukünftig problematisch für das Land wird,
bleibt abzuwarten. In jedem Fall gab es mit dieser Entscheidung keine
Wahlfreiheit mehr für Sachsen-Anhalt über Verbleib oder Nichtverbleib in der
Nord LB, weil einem weiteren Ausstieg durch die anderen Träger nicht zugestimmt
worden wäre.
Aber es gab in zweierlei
Hinsicht Möglichkeiten des Verhandelns. Das betraf einerseits die Höhe der
zukünftigen Kapitalzuführung von Sachsen-Anhalt. 150 Mio. Euro von einem Land,
das finanziell ohnehin in einer desolaten Lage ist, sind kein Pappenstiel. Trotz
dieser Aufstockung sinkt die Beteiligungsquote am Stammkapital von 10 % auf 8,25
%. Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine Zuführung unter 150 Mio. Euro an
die Nord LB am jetzigen Verhandlungsergebnis entscheidendes geändert hätte.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem
öffentlich-rechtlichen Status der Nord LB und den vorgesehenen Änderungen.
Entscheidend war und ist für die PDS bei der Befürwortung öffentlich-rechtlicher
Banken und Sparkassen der mit diesem Status verbundene öffentliche Auftrag. Man
kann lange darüber diskutieren, ob und in welcher Quantität und Qualität der
öffentliche Auftrag bisher von der Nord LB in Sachsen-Anhalt umgesetzt wurde.
Natürlich ist er verbunden mit der Förderung von Existenzgründungen und einer
ausgewogenen regionalen Wirtschaftsstruktur, mit der Modernisierung von Land und
Kommunen durch Kredite sowie der Übernahme kultureller Verantwortung. Das ist
ohne Zweifel auch bisher in Sachsen-Anhalt geschehen, auch wenn wir uns einig
sind, dass das eine oder andere stärker ausgeprägt sein könnte. Für uns heißt
öffentlicher Auftrag aber nach wie vor die Priorität des Gemeinwohlprinzips vor
dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Und an dieser Stelle werden sowohl im
Staatsvertrag als auch in der uns bekannt gegebenen Satzung die Optionen
eindeutig verschoben.
Verschoben vom bisherigen
öffentlich-rechtlichen Weg über die Möglichkeit der Beleihung und der Gründung
einer Aktiengesellschaft in Richtung privat-rechtliche Bank. Wie unter diesen
wesentlichen Änderungen, die in keiner Beratung angedeutet wurden, zukünftig der
öffentliche Auftrag erfüllt werden kann, muss uns vom Finanzminister noch erklärt werden.
Zumindest kann der Wegfall der Priorität des öffentlichen Auftrags aus dem § 5
des alten Staatvertrags nicht mit dem Hinweis auf den § 4 des neuen
Staatsvertrags begründet werden. Aufgaben und Grundsätze einer Bank sind nicht
per se identisch und die Übernahme von wirtschaftlichen und finanzpolitischen
Aufgaben wird zudem als Kann-Bestimmung beschrieben.
Als
problematisch zeigen sich darüber hinaus eine Reihe von Details im Staatsvertrag
und in der Satzung, die das Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative
sehr plastisch darstellen. So die Regelungen zu den Organen und ihren Aufgaben,
zur Stammkapitalhöhe und den Verteilungsverhältnissen, zur Frage der
Überschussverwendung, der Beiräte oder zur Umwandlung in eine andere Rechtsform.
Diese wesentlichen Regelungen sind in einer Satzung aufgenommen, auf die das
Parlament überhaupt keinen Einfluss hat. Wichtige Entscheidungsmöglichkeiten
sind damit der Legislative heute und zukünftig aus der Hand genommen.
Für
die PDS-Fraktion wird am Ende ein Abwägen und eine Entscheidung zwischen den
Notwendigkeiten und Chancen eines Verbleibs in der Nord LB einerseits und den
Risiken und Verlusten für das Land und das Parlament bei einer Trägerschaft
andererseits stehen.