PDS-Landtagsfraktion

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Dr. Petra Weiher zu TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank

 

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bestehende Staatsvertrag zur Nord LB geändert werden, der 2002 mit dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung und einer Übergangszeit bis zum 18. Juli 2005 bereits grundlegende Änderungen erfuhr. 2002 war allen Beteiligten klar, dass das mit diesen Haftungsgrundlagen verbundene A-Rating und die besseren Refinanzierungsgrundlagen der Bank zukünftig auf andere Weise untersetzt werden müssen. Mit anderen Worten ausgedrückt, Landesbanken und Sparkassen sind spätestens ab 19.Juli 2005 auf eine bessere Eigenkapitalausstattung der Einrichtung angewiesen und müssen eine Geschäftspolitik ausüben, die stärker als bisher gewinnorientiert arbeitet.

 

Beide Punkte – Eigenkapital und Geschäftspolitik –werden maßgeblich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Ermächtigungsantrag über 150 Mio. Euro als Kapitalzuführung an die Nord LB geändert. Deshalb soll diese Problematik etwas näher beleuchtet werden.

 

2002 waren konkrete Anforderungen an die Träger im Zusammenhang mit einer stärkeren Eigenkapitalausstattung noch nicht bekannt. Das änderte sich im Sommer 2004, als den Landesbanken und ihren Trägern durch die Ratingagenturen klargemacht wurde, welche Position sie zukünftig ohne bisherige Haftungsbedingungen einnehmen würden, wenn sie nicht dringend für eine stärkere eigene Kapitalbasis sorgen. Für die Nord LB würde das Absinken auf ein B-Rating ihre bisherige sehr gute Position und damit die Bedingungen für ihr Klientel eindeutig verschlechtern. So wurde von allen bisherigen Trägern deshalb die enorme Summe von 2 Mrd. Euro zur Kapitalaufstockung abverlangt, um die Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich belastet wird diese Diskussion durch den Verlust von 1 Mrd. Euro durch die Beteiligung der Nord LB an der Berliner Bankgesellschaft. Mecklenburg-Vorpommern hat sehr schnell deutlich gemacht, dass es die Erwartungen weder erfüllen kann noch wird und aussteigt. Ob das zukünftig problematisch für das Land wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall gab es mit dieser Entscheidung keine Wahlfreiheit mehr für Sachsen-Anhalt über Verbleib oder Nichtverbleib in der Nord LB, weil einem weiteren Ausstieg durch die anderen Träger nicht zugestimmt worden wäre.

 

Aber es gab in zweierlei Hinsicht Möglichkeiten des Verhandelns. Das betraf einerseits die Höhe der zukünftigen Kapitalzuführung von Sachsen-Anhalt. 150 Mio. Euro von einem Land, das finanziell ohnehin in einer desolaten Lage ist, sind kein Pappenstiel. Trotz dieser Aufstockung sinkt die Beteiligungsquote am Stammkapital von 10 % auf 8,25 %. Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine Zuführung unter 150 Mio. Euro an die Nord LB am jetzigen Verhandlungsergebnis entscheidendes geändert hätte. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Status der Nord LB und den vorgesehenen Änderungen. Entscheidend war und ist für die PDS bei der Befürwortung öffentlich-rechtlicher Banken und Sparkassen der mit diesem Status verbundene öffentliche Auftrag. Man kann lange darüber diskutieren, ob und in welcher Quantität und Qualität der öffentliche Auftrag bisher von der Nord LB in Sachsen-Anhalt umgesetzt wurde. Natürlich ist er verbunden mit der Förderung von Existenzgründungen und einer ausgewogenen regionalen Wirtschaftsstruktur, mit der Modernisierung von Land und Kommunen durch Kredite sowie der Übernahme kultureller Verantwortung. Das ist ohne Zweifel auch bisher in Sachsen-Anhalt geschehen, auch wenn wir uns einig sind, dass das eine oder andere stärker ausgeprägt sein könnte. Für uns heißt öffentlicher Auftrag aber nach wie vor die Priorität des Gemeinwohlprinzips vor dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Und an dieser Stelle werden sowohl im Staatsvertrag als auch in der uns bekannt gegebenen Satzung die Optionen eindeutig verschoben.

Verschoben vom bisherigen öffentlich-rechtlichen Weg über die Möglichkeit der Beleihung und der Gründung einer Aktiengesellschaft in Richtung privat-rechtliche Bank. Wie unter diesen wesentlichen Änderungen, die in keiner Beratung angedeutet wurden, zukünftig der öffentliche Auftrag erfüllt werden kann, muss uns  vom Finanzminister noch erklärt werden. Zumindest kann der Wegfall der Priorität des öffentlichen Auftrags aus dem § 5 des alten Staatvertrags nicht mit dem Hinweis auf den § 4 des neuen Staatsvertrags begründet werden. Aufgaben und Grundsätze einer Bank sind nicht per se identisch und die Übernahme von wirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben wird zudem als Kann-Bestimmung beschrieben.

 

Als problematisch zeigen sich darüber hinaus eine Reihe von Details im Staatsvertrag und in der Satzung, die das Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative sehr plastisch darstellen. So die Regelungen zu den Organen und ihren Aufgaben, zur Stammkapitalhöhe und den Verteilungsverhältnissen, zur Frage der Überschussverwendung, der Beiräte oder zur Umwandlung in eine andere Rechtsform. Diese wesentlichen Regelungen sind in einer Satzung aufgenommen, auf die das Parlament überhaupt keinen Einfluss hat. Wichtige Entscheidungsmöglichkeiten sind damit der Legislative heute und zukünftig aus der Hand genommen.

Für die PDS-Fraktion wird am Ende ein Abwägen und eine Entscheidung zwischen den Notwendigkeiten und Chancen eines Verbleibs in der Nord LB einerseits und den Risiken und Verlusten für das Land und das Parlament bei einer Trägerschaft andererseits stehen.