Fraktion DIE LINKE: Verändertes Kommunalabgabengesetz
bedarf dringend einer Novellierung
Zum heute im Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedeten Gesetz zur
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:
„Mit großem Bedauern mussten wir heute zur Kenntnis nehmen, dass die
Koalitionsfraktionen von CDU und SPD trotz heftiger Kritik der Wohnungswirtschaft
eine seit langem bestehende, sinnvolle und in der Praxis bewährte rechtliche
Regelung im Umgang mit übergroßen Grundstücken ohne erkennbaren
Grund abgeschafft hat. Darüber hinaus wurden die
Überprüfungsrechte
der Beitragspflichtigen im Kommunalabgabengesetz in nicht hinnehmbarer
Weise abgeschafft.
Leider fand ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der diese Veränderungen
stoppen wollte, in namentlicher Abstimmung nur die Unterstützung der
FDP, nicht aber die der Mehrheit im Landtag.
Nun bleibt einerseits zu befürchten, dass es
zu erheblichen Mehrbelastungen
für die übergroßen Grundstücke der kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen kommen wird. Andererseits wird sich zeigen, dass
es eine
nachhaltige Kostenentlastung für die Kommunen durch diese
Veränderungen nicht geben wird.
Um eine permanente Änderung der kommunalabgaberechtlichen Vorschriften
zu verhindern und gleichfalls notwendigen Korrekturen vornehmen zu können,
hält die Fraktion DIE LINKE eine
generelle Novellierung des Kommunalabgabengesetzes
für sachdienlich und dringend geboten.“
Magdeburg, 11. Dezember 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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