Fraktion DIE LINKE: Untreue-Prozess gegen
Mitglieder des Gemeinderates von Angersdorf - Wenn aus Recht Unrecht
wird
Zur Einstellung des Untreue-Prozesses gegen Mitglieder des Gemeinderates
von Angersdorf unter der Voraussetzung, dass die sieben Angeklagten 200
Euro an die Staatskasse zahlen erklärt der kommunalpolitische Sprecher
der Fraktion Gerald Grünert:
„Natürlich sind Gemeinderäte verpflichtet, rechtliche Normen
einzuhalten. Nach dem Kommunalabgabenrecht sind sie verpflichtet, Beiträge
zu erheben. Das ist unstrittig.
Nach § 91, Abs. 2, Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt
haben die Gemeinderatsmitglieder aber auch die Pflicht, Rücksicht auf
die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen zu nehmen. Die Gemeinderatsmitglieder
der Gemeinde Angersdorf haben dies, auch in Anbetracht der örtlichen
Situation, getan und keine Beiträge erhoben.
Für die Fraktion DIE LINKE erschließt es sich nicht, warum und
weshalb den Gemeinderatsmitgliedern im Rahmen eines Untreue-Prozesses vorgeworfen
wird, diesen Ermessensauftrag umzusetzen. Sollten solche Untreue-Prozesse
in Mode kommen, dann würden z. B. die Gemeinderäte betraft, die
nicht kostendeckende Friedhofsgebühren beschließen oder sich für
Sozialpässe einsetzen, da sie den Grundsatz des § 91 Abs. 2 Satz
2 ernst nehmen und eine geringere Gebühr festsetzen.“
Magdeburg, 17. Dezember 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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