DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
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Fraktion DIE LINKE: BKA-Gesetz muss gestoppt werden

Zur Einigung von CDU/CSU und SPD über das im Bundesrat gescheiterte BKA-Gesetz erklären die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion in Sachsen-Anhalt Gudrun Tiedge und der Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt Jan Korte (MdB):

„Der ausgehandelte Kompromiss zwischen SPD und CDU/CSU war zu erwarten. Nicht jedoch, dass sich Bund und Länder so schnell verständigen würden. Dementsprechend sieht auch das Ergebnis aus:
An der Online-Durchsuchung als Überwachungsinstrument wird weiterhin festgehalten. Es wird lediglich unter einen Richtervorbehalt auch in Eilfällen gestellt. Und auch an dem unzureichenden Zeugnisverweigerungsrecht für relevante Berufsgruppen wird festgehalten. Auch in Zukunft werden Journalisten, Rechtsanwälte und Ärzte von diesem ausgenommen. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hatte es zuvor auf den Punkt gebracht: Die SPD will das Gesetz!

Vor diesem Hintergrund ist auch die Einigung über die Kompetenzrangeleien zwischen BKA und den LKA zu verstehen. Zukünftig soll das BKA nur in Fällen des internationalen Terrorismus die Ermittlungen aufnehmen.
Wer, wie die Bundesregierung, noch nicht einmal eine Definition für Terrorismus vorweisen kann, der wird auch nicht in der Lage sein, diesen zu erkennen, zu verhindern und dessen Ursachen zu bekämpfen. Die Trennung zwischen internationalem und nationalem Terrorismus ist Augenwischerei und ist lediglich dem Willen geopfert, dass BKA-Gesetz auf ‚Teufel komm raus’ einzuführen.

Wir erinnern uns: ‚Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht so geführt werden, dass er den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft beschädigt. […] Dem sollten wir bei unseren Entscheidungen Rechnung tragen’, so merkte noch vor wenigen Tagen der SPD-Landesvorsitzende und Innenminister Hövelmann an. Ach so.

Fragt sich nur, warum dann die SPD dem ausgehandelten Kompromiss zustimmen wird. Denn trotz Richtervorbehalt bleibt Tatsache, dass die Online-Durchsuchung eine der größten Eingriffe in der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Einen wirklichen Schutz persönlicher, sensibler Daten vor Missbrauch weist das BKA-Gesetz nicht aus. Vor allem aber die bewusst belassenen Unzulänglichkeiten beim Zeugnisverweigerungsrecht stellen eine Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik dar. Hiermit sollen bestimmte Berufsgruppen, wie Journalisten, an die Kandare genommen werden.

Die Ränkespiele zwischen CDU/CSU und SPD, an denen sich auch Innenminister Hövelmann beteiligte, wurde auf dem Rücken der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen. Zu keinem Zeitpunkt ging es der SPD mit ihrem Veto im Bundesrat um Bürgerrechte und das Grundgesetz. Der Wahlkampf hat begonnen, die Wählerinnen und Wähler interessieren hierbei niemanden von der Großen Koalition.“

Magdeburg / Berlin, 3. Dezember 2008

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