Fraktion DIE LINKE: BKA-Gesetz muss gestoppt
werden
Zur Einigung von CDU/CSU und SPD über das im Bundesrat gescheiterte
BKA-Gesetz erklären die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion
in Sachsen-Anhalt Gudrun Tiedge und der Bundestagsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt
Jan Korte (MdB):
„Der ausgehandelte Kompromiss zwischen SPD und CDU/CSU war zu erwarten.
Nicht jedoch, dass sich Bund und Länder so schnell verständigen
würden. Dementsprechend sieht auch das Ergebnis aus:
An der Online-Durchsuchung als Überwachungsinstrument wird weiterhin
festgehalten. Es wird lediglich unter einen Richtervorbehalt auch in Eilfällen
gestellt. Und auch an dem unzureichenden Zeugnisverweigerungsrecht für
relevante Berufsgruppen wird festgehalten. Auch in Zukunft werden Journalisten,
Rechtsanwälte und Ärzte von diesem ausgenommen. Der SPD-Innenpolitiker
Dieter Wiefelspütz hatte es zuvor auf den Punkt gebracht: Die SPD will
das Gesetz!
Vor diesem Hintergrund ist auch die Einigung über die Kompetenzrangeleien
zwischen BKA und den LKA zu verstehen. Zukünftig soll das BKA nur in
Fällen des internationalen Terrorismus die Ermittlungen aufnehmen.
Wer, wie die Bundesregierung, noch nicht einmal eine Definition für
Terrorismus vorweisen kann, der wird auch nicht in der Lage sein, diesen
zu erkennen, zu verhindern und dessen Ursachen zu bekämpfen. Die Trennung
zwischen internationalem und nationalem Terrorismus ist Augenwischerei und
ist lediglich dem Willen geopfert, dass BKA-Gesetz auf ‚Teufel komm raus’
einzuführen.
Wir erinnern uns: ‚Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht so geführt
werden, dass er den freiheitlichen Charakter unserer Gesellschaft beschädigt.
[…] Dem sollten wir bei unseren Entscheidungen Rechnung tragen’, so merkte
noch vor wenigen Tagen der SPD-Landesvorsitzende und Innenminister Hövelmann
an. Ach so.
Fragt sich nur, warum dann die SPD dem ausgehandelten Kompromiss zustimmen
wird. Denn trotz Richtervorbehalt bleibt Tatsache, dass die Online-Durchsuchung
eine der größten Eingriffe in der Freiheit der Bürgerinnen
und Bürger darstellt. Einen wirklichen Schutz persönlicher, sensibler
Daten vor Missbrauch weist das BKA-Gesetz nicht aus. Vor allem aber die bewusst
belassenen Unzulänglichkeiten beim Zeugnisverweigerungsrecht stellen
eine Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik dar. Hiermit sollen
bestimmte Berufsgruppen, wie Journalisten, an die Kandare genommen werden.
Die Ränkespiele zwischen CDU/CSU und SPD, an denen sich auch Innenminister
Hövelmann beteiligte, wurde auf dem Rücken der Freiheit der Bürgerinnen
und Bürger ausgetragen. Zu keinem Zeitpunkt ging es der SPD mit ihrem
Veto im Bundesrat um Bürgerrechte und das Grundgesetz. Der Wahlkampf
hat begonnen, die Wählerinnen und Wähler interessieren hierbei
niemanden von der Großen Koalition.“
Magdeburg / Berlin, 3. Dezember 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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