Fraktion DIE LINKE: Unverständnis
zu Dessauer Urteil - Tod im Polizeigewahrsam bleibt skandalös
Im Prozess um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh
beim Brand in einer Polizeizelle hat das Landgericht Dessau-Roßlau am
heutigen Tag die Angeklagten freigesprochen. Dazu erklären die rechts-
und innenpolitische Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge sowie der Landesvorsitzende
der Partei DIE LINKE Matthias Höhn:
„Seit März 2007, also seit mehr als eineinhalb Jahren, verhandelte
das Landgericht Dessau-Roßlau den Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh
aus Sierra Leone. Er starb auf grausame Weise am 7. Januar 2005 bei einem
Brand in einer Zelle des Polizeireviers Dessau. Zwei Jahre hatte es zunächst
gedauert, bis die Anklagen auf Druck der Öffentlichkeit - auch auf Druck
der LINKEN - überhaupt zugelassen wurden. Zwei Polizisten waren angeklagt,
mitschuldig am Tod von Oury Jalloh zu sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen
Körperverletzung mit Todesfolge sowie fahrlässige Tötung durch
Unterlassen vor.
Die heute vom Landgericht Dessau-Roßlau getroffene Entscheidung ist
zu respektieren, auch wenn sie großes Unverständnis auslöst.
Sie macht zudem genauso nachdenklich wie betroffen.
Ebenso sind die Reaktionen, die Wut und Enttäuschung und zu guter
letzt das Unverständnis der Familie des Opfers sowie der VertreterInnen
von Initiativen zum Gedenken an Oury Jalloh hinsichtlich dieses Urteils verständlich.
Denn Fakt bleibt: Ein Mensch kam auf furchtbare Weise ums Leben - zu einer
Zeit, in einem Raum, wo er sich in polizeilichem Gewahrsam und damit in
polizeilicher Obhut befand. Ein nicht hinnehmbarer Skandal für unseren
Rechtsstaat!
Es gab während des Prozesses widersprüchliche Zeugenaussagen
und vermeintliche Erinnerungslücken von PolizistInnen, die damit wahrlich
nicht zur Aufklärung des Falles beigetragen haben. So ließen sie
den Eindruck eines existierenden Korpsgeistes in den Reihen der Polizei recht
unmissverständlich entstehen.
Umstände und Ursachen des Todes, eventuell mögliche Motive blieben
während der langwierigen Verhandlungen bis zuletzt im Dunkeln. Dies kann
niemanden zufrieden stellen. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat ist und
bleibt unerlässlich.
Die unbefriedigende Klärung des Sachverhaltes und das für uns
nicht nachvollziehbare Urteil belegen die eigentlich beschränkte Wirkung
der Justiz. Sie ist und bleibt immer nur das letzte Glied in der Kette der
Gesellschaft.
Um wirksam und auf Dauer solchen besorgniserregenden Zuständen sowie
rassistischen Einstellungen entgegenzutreten, bedarf es aus Sicht der LINKEN
gesellschaftlichen und zivilen Engagements, das Ausländerfeindlichkeit
und Fremdenhass ächtet und den Opfern die uneingeschränkte öffentliche
Solidarität sichert.“
Magdeburg, 8. Dezember 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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