DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Fraktion DIE LINKE:
Förderung auf Investitionen im Lande
konzentrieren
Zur Ankündigung des Wirtschaftsministers, die Förderrichtlinien
für Investitionen in Sachsen-Anhalt zu ändern, erklärte der
wirtschaftspol.
Sprecher der Fraktion Dr. Frank Thiel:
„Höhere GA-Förderung für Forschung und Entwicklung bei
kleinen innovativen Unternehmen ist zu begrüßen. Das ist der Bereich,
wo für die LINKE ein
„verlorener Zuschuss“ tatsächlich
eine vorantreibende Chance ist.
Zwar wird die Höchstgrenze auf 40 Millionen Euro pro
Förderfall begrenzt, dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass das
alles
verlorene Zuschüsse sind, die nur Einzelnen zugute kommen, die Fragen
der
nachhaltigen Wirkung kann eine Förderrichtlinie nicht ausreichend
regeln.
Fraglich bleibt für uns, dass Gewerbegebiete mit 100 ha und
mehr von konkreten Belegungsoptionen freigestellt. Eine
Erweiterung bestehender Ansiedlungs- und Gewerbeflächen (Industrie-,
Gewerbegebiete, Technologie- und Gewerbeparks) wird nur dann gefördert,
wenn
mindestens 80 v. H. der vorhandenen Ansiedlungs- und Gewerbeflächen
belegt sind
und mit der Erweiterung zugleich eine Neuansiedlung oder Erweiterung
von
Gewerbebetrieben mit einem unmittelbaren Aufwuchs von
Dauerarbeitsplätzen
verbunden ist. Diese Regelung wird für großflächige Gewerbegebiete
ausgesetzt.
Bei Flächenversiegelungen hat ja Sachsen-Anhalt eine Spitzenposition
inne, die
Frage bleibt, ob diese Regelung auf wenige künftige Gewerbegebiete
zutrifft
oder als Freibrief für weiteren unbegrenzten Flächenverbrauch
verstanden wird.
Dass offenbar das langjährige Wirken der LINKEN für einen
gesetzlichen Mindestlohn langsam Früchte trägt, schreiben wir der
Tatsache zu,
dass die Mindestbruttolohngrenzen von 20.000 auf 25.000 Euro erhöht
wurde. Denn
von staatlicher Förderung sollten tatsächlich prekäre
Beschäftigungsverhältnisse ausgeschlossen werden.
(Hintergrund aus der Richtlinie: Es werden
nur Arbeitsplätze gefördert, die mit Arbeitskräften besetzt werden,
denen im
Arbeitsvertrag pro Jahr ein Mindestbruttolohn von 25 000 Euro
garantiert ist.
Als förderfähige Bemessungsgrundlage werden die Bruttolohnkosten (in
einer
Bandbreite von mindestens 25 000 Euro bis maximal 50 000 Euro pro Jahr,
dabei
wird von einer 40-Stunden-Woche ausgegangen) zuzüglich
Arbeitgeberanteil an den
gesetzlichen Sozialabgaben dieser Arbeitskräfte für zwei Jahre, jedoch
nicht
länger als bis zum Ende des dritten Jahres nach Investitionsbeginn
einbezogen.
Der Mindestbruttolohn in Höhe von 25 000 Euro ist auch für den Zeitraum
der
Zweckbindung zu garantieren. Die Mittel der Arbeitsmarktförderung sind
einzusetzen
und werden bei der Zuschussgewährung in voller Höhe angerechnet. Nicht
gefördert werden die Lohnkosten von Gesellschafterinnen und
Gesellschaftern mit
einer Beteiligung von mindestens 25 v. H. am Stammkapital und
Lohnkosten für
Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer.)
Entscheidend ist für die
LINKE nach wie vor, dass verlorene Zuschüsse tatsächlich an diejenigen
ausgezahlt werden, die es wirklich gebrauchen können und die einen
nachhaltigen
Effekt erzielen bezüglich Arbeitsplätze und Anteil an der
Wertschöpfungskette. Verteilt
werden soll nicht an diejenigen, für die die Finanzierung eigentlich
steht und
der GA-Zuschuss das „Sahnehäubchen“ darstellt. Grundsätzlich sollten
mehr
Anreize geschaffen werden, um private Investoren viel stärker als
bisher zu
bewegen, in Unternehmen des Landes zu investieren anstatt hohe
risikobehaftete
Spekulationen einzugehen.“
Magdeburg, 9. Dezember 2008
+++ Pressesprecher:
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